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Uhl: Mindestspeicherungsfrist bleibt auf der politischen Agenda

Geschrieben am 12-12-2013

Berlin (ots) - Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes
hat am heutigen Donnerstag seinen Schlussantrag in den Verfahren zur
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Danach
verstößt diese gegen europäisches Recht. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter
Uhl:

"Wenig überraschend hat der Generalanwalt in seinem Schlussantrag
eine Reihe von Punkten kritisiert, die bereits das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
vor nahezu vier Jahren ausführlich berücksichtigt hatte. So kommt er
zu dem Schluss, es sei Aufgabe des europäischen Gesetzgebers gewesen,
in der Richtlinie selbst festzulegen, unter welchen Voraussetzungen
und von welchen Stellen ein Abruf der Daten erfolgen könne und ob
Ausnahmen etwa für bestimmte Berufsgruppen im Hinblick auf ihre
Schweigepflichten zu machen seien. Auch kritisiert er das Fehlen
entsprechender Löschungs- und Benachrichtigungspflichten. Hinzu
kommt, dass er eine Speicherdauer von über einem Jahr als nicht
erforderlich ansieht.

Mit dieser Kritik hat er Recht. Sie entspricht unserem
Rechtsverständnis, wie es auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck
kommt. Danach soll ein Zugriff nur bei schweren Straftaten und großen
Gefahren für Leib und Leben nach einer richterlichen Anordnung
erfolgen. Eine Speicherung soll national erfolgen. Auch das Fehlen
einer Regelung hierzu hat der Generalanwalt kritisiert. Angestrebt
wird eine Speicherdauer von drei Monaten.

Der Generalanwalt hat Nein zur jetzigen Fassung der EU-Richtlinie
gesagt. Er hat nicht grundsätzlich Nein gesagt zu einer
Mindestspeicherungsfrist. Dies ist eine wichtige Feststellung.
Aufgrund des unabweisbaren Bedürfnisses nach einer solche Regelung
kommt Europa bei einem entsprechen Urteil des Europäischen
Gerichtshofes nicht an einer Überarbeitung der Richtlinie vorbei. Wir
sollten im übrigen einer eigenständigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes nicht vorgreifen. Das Urteil bleibt abzuwarten."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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