R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr / Auffahrunfall: Gibt's vorne Geld, wenn's hinten kracht?
Geschrieben am 26-11-2013 |   
 
 Wiesbaden (ots) - Nasses Laub, eisige Straßen: Im Spätherbst  
steigt das Risiko von Auffahrunfällen. Für fast 40 Prozent der  
Deutschen ist klar: Wer auffährt, ist immer schuld. Zu diesem  
Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers  
R+V24. Doch verursacht der Vordermann den Unfall mit, kommt er nicht  
immer ungeschoren davon: "Wer vor dem Abbiegen kräftig abbremst und  
dabei nicht blinkt, kann je nach Einzelfall eine Teilschuld  
erhalten", erklärt Ela Orth von R+V24. 
 
   Die aktuelle R+V24-Studie zeigt: 39 Prozent der Deutschen  
verlassen sich auf den gängigen Grundsatz "Wenn's hinten kracht,  
gibt's vorne Geld". Doch wer die Verkehrsregeln missachtet und  
dadurch einen Auffahrunfall verursacht, macht sich mitschuldig.  
"Wechselt ein Autofahrer in die linke Spur und bremst den  
herankommenden Hintermann aus, muss dieser solch ein Manöver nicht  
erahnen können", so Ela Orth von der R+V24. "Selbst mit ausreichend  
Abstand ist ein Aufprall dann manchmal unvermeidbar." 
 
   Grundsätzlich gilt zwar der sogenannte Anscheinsbeweis. Das  
bedeutet: Der Auffahrende trägt zunächst die alleinige Schuld. Kann  
er aber seine Unschuld beweisen, beispielsweise durch Zeugenaussagen  
oder Fotos, ist dies hinfällig. Allerdings liegt die Beweispflicht  
immer bei ihm. Betroffene sollten den Unfallhergang daher genau  
rekonstruieren und dokumentieren. Die Kfz-Versicherung kann zudem  
einschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist. 
 
   Besonders viele Unfälle im Herbst und Winter  
 
   Nasses Laub, schlechte Sicht durch Nebel oder Blitzeis machen  
Autofahren im Herbst und Winter besonders tückisch. Ist die Fahrbahn  
rutschig, verlängert sich der Bremsweg. Nebelschwaden vermindern die  
Fähigkeit, die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen. Eine Regel, die  
immer gilt: ausreichend Abstand halten und vorausschauend fahren. 
 
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