| | | Geschrieben am 12-11-2013 Börsen-Zeitung: Wo ist da der Schaden? Kommentar zum Kirch-Prozess von Björn Godenrath
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 Frankfurt (ots) - So verlockend es auch sein mag, mit Auftauchen
 eines brisanten Dokumentes die Wende im Prozess der Kirch-Erben gegen
 die Deutsche Bank auszurufen - dem ist nicht so. Denn die
 Beweisaufnahme im sogenannten KGL-Pool-Verfahren vor dem
 Oberlandesgericht (OLG) München ist längst abgeschlossen. Die Kammer
 unter dem Vorsitz von Richter Guido Kotschy sieht es als erwiesen an,
 dass der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer in einem Interview
 spontan die Gelegenheit ergriff, dem Medienunternehmer Leo Kirch
 vorsätzlich zu schaden. Das begründet einen deliktischen Anspruch,
 wobei das OLG eine grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des
 Kirch-Konzerns unterstellte, um überhaupt einen wirtschaftlichen
 Schaden zur Berechnung stellen zu können.
 
 Denn hier liegt der Hase im Pfeffer: Nach allem, was man über die
 Umstände der Kirch-Pleite so hören und lesen konnte, war der Konzern
 schon vor dem Breuer-Interview aus dem Februar 2002 zahlungsunfähig.
 Eine Kausalität Interview/Insolvenz liegt nicht vor, was das OLG in
 einer aktuellen Stellungnahme explizit bestätigt - laut dem
 BGH-Urteil von 2006 kann aber nur das Schadenersatz begründen. Kirchs
 Schaden, so Kotschy in einer Verhandlung vom Oktober 2012, habe im
 "Entzug der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit" bestanden. Die Bank
 habe mit Kirch ins Geschäft kommen und ihn unter den ominösen
 Schutzschild zwingen wollen. Das unterstellt jedenfalls das OLG
 München.
 
 Doch wo ist da der Schaden? Diese Frage ist nun mit Nachdruck zu
 stellen, da das Protokoll einer Aufsichtsratssitzung der Axel
 Springer AG von Januar 2002 vor Augen führt, dass Kirch schon lange
 erledigt war. Es sei davon auszugehen, dass die Kreditgeber Kirch
 kein weiteres Geld mehr zur Verfügung stellen würden, stellte
 Springer-Chef Matthias Döpfner fest. Das ist natürlich Wasser auf die
 Mühlen der Deutschen Bank.
 
 Die kann mit Blick auf die anhängige Nichtzulassungsbeschwerde des
 OLG-Urteils beim Bundesgerichtshof (BGH) punkten. Auch in Karlsruhe
 werden Zeitungsberichte zur Kenntnis genommen. Und bei Studium der
 Verfahrensakten werden die BGH-Richter nicht umhinkommen zu
 hinterfragen, an welcher Stelle des Verfahrens eigentlich der Beweis
 geführt wird, Breuer habe den Wert von Kirchs Restanten drücken
 wollen, um sich diese billigst unter den Nagel zu reißen. Es lässt
 sich nicht von der Hand weisen, dass das OLG abenteuerlich
 Kausalitätsketten konstruiert. Ab Mitte Januar kann der BGH damit
 beginnen, einen Justizirrtum zu beseitigen.
 
 
 
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 Redaktion
 
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