Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen
Geschrieben am 14-08-2013 |   
 
 Wiesbaden (ots) - Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und  
sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von  
Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer  
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden  
die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des  
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)  
ausgegeben. 
 
   Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl  
2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die  
Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der  
Bundesregierung erstattet. 
 
   Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten  
oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist  
dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone 
werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum  
Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als  
Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und  
sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine  
oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.  
Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder  
mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf  
dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen. 
 
   Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -  
auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern 
 
   - über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56  
     (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch  
     die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder 
 
   - direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am  
     Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind. 
 
   Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der  
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der  
Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum  
barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie  
Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht  
barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und  
damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem  
Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die  
Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem 
Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den  
Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden. 
 
   Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer  
körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den  
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu  
werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine  
andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt 
werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.  
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem 
Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson  
darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und  
ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des  
Anderen geheimzuhalten. 
 
   Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und  
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos  
Stimmzettelschablonen zur Verfügung: 
 
 
 
Bundesland              Verein bzw. Verband und Erreichbarkeit 
 
Baden-            Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein 
 Württemberg      V.m.K.,Mannheim, Telefon: 0621 / 40 20 31 
 
                  Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. 
                  Freiburg, Telefon: 0761 / 3 61 22 
 
                  Blinden- und Sehbehindertenverband Württem- 
                  berg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711 / 2 10 60-0 
 
 
Bayern            Bayerischer Blinden- und Sehbehinderten- 
                  bund e.V, München, Telefon: 089 / 5 59 88-0 
 
 
Berlin            Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein 
                  Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030 / 8 95 88-0 
 
 
Branden-          Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg 
 burg             e.V., Cottbus, Telefon: 0355 / 2 25 49 
 
 
Bremen            Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., 
                  Telefon: 0421 / 24 40 16-10 
 
 
Hamburg           Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V., 
                  Telefon: 040 / 20 94 04-0 
 
 
Hessen            Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. 
                  Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 15 05 96 72 
 
 
Mecklenburg-      Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg- 
 Vorpommern       Vorpommern e.V., Rostock, Telefon: 0381 / 77 89 80 
 
 
Niedersachsen     Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen 
                  e.V., Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0 
 
 
Nordrhein-        Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein  
 Westfalen        e.V., Detmold, Telefon: 05231 / 63 00-0 
 
                  Blinden- und Sehbehindertenverband Nord- 
                  rhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59 / 96 55-0 
 
                  Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V., 
                  Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 90-0 
 
 
Rheinland-        Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rhein- 
 Pfalz            land-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131 / 6 93 97 36 
 
 
Saarland          Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland 
                  e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681 / 81 81 81 
 
 
 
Sachsen           Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V., 
                  Dresden, Telefon: 03 51 / 8 09 06 11 
 
 
 
Sachsen-          Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen- 
 Anhalt           Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391 / 2 89 62 39 
 
 
 
Schleswig-        Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig- 
 Holstein         Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451 / 40 85 08-0 
 
 
 
Thüringen         Blinden- und Sehbehindertenverband 
                  Thüringen e.V., Weimar, Telefon: 03643 / 74 29 07 
 
Weitere Auskünfte gibt: 
Büro des Bundeswahlleiters 
Telefon: (0611) 75-4863 
www.bundeswahlleiter.de/kontakt 
 
 
 
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: 
Der Bundeswahlleiter 
Pressestelle 
E-Mail: presse@destatis.de
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