| | | Geschrieben am 24-05-2013 Fehlende Rechtssicherheit in Deutschland / Gerichte und Anwälte legen gleiches Gesetz in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich aus
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 Hamburg (ots) - Im Jahr 2009 agierte die mk-group ("Care-Energy")
 als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und
 Gewerbe. In dieser Funktion war "Care-Energy" Letztverbraucher und
 galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die
 Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
 Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). In diesem Gesetz werden
 Energieversorger und (Privat-)Kunden zum effizienten Umgang mit
 Energie angehalten, was sich am Besten durch Contracting umsetzen
 lässt. Entsprechend begann "Care-Energy" im November 2010 damit
 Energiedienstleistungen für Private anzubieten. Analog zum Vorgehen
 bei Industrie und Gewerbe meldete sich "Care-Energy" als
 Letztverbraucher bei den Netzbetrieben an. In der Folge klagten
 verschiedene Netzbetriebe gegen diese Anmeldung, es ergingen 5
 Urteile gegen "Care-Energy", die die Unternehmen der mk-group
 ausdrücklich nicht als Letztverbraucher einordnen, sondern den
 Kunden. Am eindeutigsten formulieren diese Einschätzung von
 "Care-Energy" als NICHT-LETZTVERBRAUCHER und dem Kunden als
 LETZBERBRAUCHER das LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und das
 LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12).
 
 Diese Urteile wurden von den 3 führenden energierechtlichen
 Anwaltskanzleien in Deutschland für die Netzbetreiber erstritten. Als
 Folge dieser Urteile hat "Care-Energy" alle Geschäftsprozesse
 dahingehend umgestellt, dass der Kunde und nicht die Unternehmen der
 mk-group Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Inzwischen
 argumentieren die gleichen 3 Anwaltskanzleien genau gegenteilig,
 weshalb 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber in zivilrechtlichen
 Verfahren gegen den Energielieferanten im Contracting von
 "Care-Energy", die mk-energy, auf Zahlung der EEG-Umlage klagen.
 mk-energy liefert den gekauften Ökostrom an die mk-grid, die im
 Rahmen des Contractings die Hausnetze bei den Kunden betreibt und
 dort den Strom als Energiedienstleistung in sog. Nutzenergie wandelt.
 Im Rahmen einer Güteverhandlung in einem Verfahren eines
 Übertragungsnetzbetreibers gegen die mk-energy kam dieser Tage die
 zuständige Richterin am LG Hamburg in einer ersten Einschätzung der
 Sachlage zu dem Schluss, dass mk-grid, also der Kunde von mk-energy
 wohl doch Letztverbraucher sei. Diese erste Einschätzung ist
 unvereinbar mit den vorgenannten, von den gleichen Anwälten
 erstrittenen Urteilen, dass kein Unternehmen der mk-group als
 Letztverbraucher anzusehen sei.
 
 Es zeigt sich, dass gerade die auf der Gegenseite arbeitenden
 Anwaltsgesellschaften einhellig die Gesetze jeweils unterschiedlich
 auslegen, gerade so, wie es für die jeweilige Mandantschaft
 vorteilhaft ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass erst auf
 Aberkennung der Letztverbrauchereigenschaft und dann auf Anerkennung
 der Letztverbrauchereigenschaft geklagt wird. "Care-Energy" hat auf
 Basis der von den Anwaltskanzleien erstrittenen Urteile alle internen
 Geschäftsprozesse umgestellt und seine neue, auf Basis von 5 Urteilen
 zugewiesene Rolle akzeptiert hinsichtlich Anmeldeverfahren, aber auch
 bezüglich Steuern, Entgelten und privatwirtschaftlichen Abgaben.
 "Care-Energy" hat in seiner von den Gerichten zugewiesenen Rolle alle
 Steuern, Abgaben und Entgelte fristgerecht und vollständig
 entrichtet. Es ist nicht hinnehmbar, dass neben den juristischen
 Wendungen bezüglich der Letztverbraucherrolle jetzt öffentlich
 behauptet wird, "Care-Energy" würde Geld schulden, weil es aus Sicht
 der Anwälte jetzt eine andere Rolle hätte (Letztverbraucher).
 
 Martin Kristek, geschäftsführer der mk-group Holding GmbH: "Wir
 werden alle in der Gerichtsverfahren 2011 und 2012 beteiligten
 Netzbetriebe in Deutschland auffordern, sich in den laufenden
 Verfahren mit den Übertragungsnetzbetreibern auf unserer Seite zu
 beteiligen. Diese sog. Streitverkündung wird den einzelnen
 Netzbetrieben in den kommenden Tagen zugehen. Zugleich werden wir im
 laufenden Verfahren am LG Hamburg die Anwälte, die die Entscheidungen
 gegen die Letztverbrauchereigenschaft von "Care-Energy" erwirkt haben
 und momentan die Gegenseite nicht vertreten, als Zeugen vor Gericht
 laden." Es werde spannend sein zu beobachten, wie die Anwälte der
 Gegenseite am LG Hamburg, die ihre Meinung um 180 Grad gedreht haben,
 dann gegen ihre Kollegen argumentieren, die ihre Argumentation aus
 den ursprünglichen Verfahren gegen die Letztverbrauchereigenschaft
 vortragen.
 
 Mit Blick auf die laufende Diskussion um die EEG-Umlage als
 Begründung für die Verweigerung des Sonderkündigungsrechtes der
 Verbraucher bei den zurückliegenden Preiserhöhungen der
 Stromversorger verwies Martin Kristek auf einen weiteren Aspekt: In
 einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm, festgestellt, dass seitens
 der Übertragungsnetzbetreiber keine Verpflichtung bestehe, die
 EEG-Umlage von ihren Kunden zu fordern. Die Übertragungsnetzbetreiber
 seien also nicht gesetzlich verpflichtet seien, die EEG-Umlage an die
 Letztverbraucher weiterzugeben, sondern tun dies aus wirtschaftlichem
 Interesse über privatwirtschaftliche Verträge. Neben der Bedeutung
 dieses Urteils für das laufende Verfahren zwischen
 Übertragungsnetzbetreibern und "Care-Energy" verwies Martin Kristek
 auf einen weiteren Aspekt des Urteils: In den vergangenen Wochen
 haben zahlreiche Stromversorger den Kunden die Preise erhöht und dies
 mit der steigenden EEG-Umlage begründet. Wenn einem Kunden ein
 Stromversorger im Fall einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht
 verweigert habe, weil es sich nach Aussage des Stromversorgers um
 eine staatliche Abgabe handele, so sei dies unrechtmäßig, denn die
 Weiterreichung an den Kunden erfolge auf Basis eines Vertrages, nicht
 des Gesetzes. "Wer einen Vertrag hat und die Preise erhöht, muss
 akzeptieren, dass seine Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben."
 
 
 
 Für Rückfragen:
 Marc März
 Leiter Public Affairs
 
 T.: +49 40 41431485 80
 M.: +49 151 42260332
 F.: +49 40 41431485 89
 
 Marc.Maerz@Care-Energy.de
 www.care-energy.de
 
 Dessauer Straße 2-4
 20457 Hamburg
 Care-Energy
 mk-group Holding GmbH
 mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
 mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
 mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
 mk-engineering - GmbH & Co.KG
 neutral commoditiy clearing GmbH & Co.KG
 
 Sitz der Gesellschaft: Hamburg
 HRB 111099
 Geschäftsführer Herr Martin Richard Kristek
 
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