| | | Geschrieben am 28-01-2013 Western Wind beantragt eine Anhörung vor der kanadischen Börsenaufsicht OSC, um eine unabhängige Bewertung einzuholen
 | 
 
 Vancouver, British Columbia (ots/PRNewswire) -
 
 Kürzel TSX.V: "WND"
 
 Kürzel OTCQX: "WNDEF"
 
 Ausgegebene und umlaufende Aktien: 70.462.806
 
 Western Wind Energy Corp. - (das "Unternehmen" oder "Western
 Wind")  (OTCQX ?' "WNDEF") gibt bekannt, dass es einen förmlichen
 Antrag bei der Ontario Securities Commission (die "OSC", kanadische
 Börsenaufsicht) gestellt hat, der darauf gerichtet ist, dass die OSC
 Verfügungen erlässt, kraft derer die WWE Equity Holdings Inc., eine
 indirekte Tochtergesellschaft der Brookfield Renewable Energy
 Partners L.P. (zusammen: "Brookfield"), dazu aufgefordert wird, die
 Ergebnisse einer förmlichen Bewertung gemäss dem Multilateral
 Instrument 61-101 - Schutz von Minderheitsaktionären bei besonderen
 Transaktionen ("MI 61-101") vorzubereiten und zu veröffentlichen. Der
 Antrag erfolgte in Bezug auf das Angebot von Brookfield (das
 "Angebot") an die Aktionäre von Western Wind, die ausgegebenen und
 umlaufenden Aktien von Western Wind zu kaufen.
 
 Die OSC hat bisher noch keinen Termin für die Anhörung festgelegt.
 Das Unternehmen erwartet, dass eine solche Anhörung nicht vor Ablauf
 der Angebotsfrist terminiert wird. Es besteht keine Garantie dafür,
 dass die OSC die vom Unternehmen beantragten Verfügungen erlässt.
 
 "Wir möchten, dass unsere Aktionäre gerecht behandelt werden.
 Daher haben wir nach mehreren Gesprächen mit der OSC über diese
 Angelegenheit in den letzten Wochen einen förmlichen Antrag bei der
 OSC gestellt, der darauf gerichtet ist, dass ein unabhängiger
 Sachverständiger eine Bewertung der Aktien von Western Wind
 durchführt. Mit einer solchen Bewertung in der Hand werden unsere
 Aktionäre in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu
 treffen," sagte Herr Ciachurski.
 
 "Wir möchten die Aktionäre auch daran erinnern, dass unser
 Auktionsverfahren immer noch läuft und dass wir weiterhin nach
 Optionen suchen, die den vollen Wert für die Aktionäre maximieren. Im
 Hinblick auf unsere Bemühungen, einen besseren Preis zu erzielen,
 sind wir zuversichtlich. Entweder Brookfield hält sich an die
 Spielregeln und erreicht eine Transaktion, die von den Aktionären
 unterstützt wird und die auf einer veröffentlichten Bewertung
 basiert, oder unsere Aktiva werden an ausgewählte und von den
 Aktionären gebilligte Käufer verkauft", führte Herr Ciachurski aus.
 
 Hintergrundinformationen zum Antrag bei der OSC
 
 Das Angebot stellt ein "Insider-Angebot" im Sinne des MI 61-101
 dar, weil Brookfield und seine Tochtergesellschaften mehr als 10 %
 der ausgegebenen und umlaufenden Stammaktien des Unternehmens halten.
 
 MI 61-101 erfordert unter anderem, dass eine förmliche Bewertung
 der Aktien, die Gegenstand eines Insider-Angebots sind, von einem
 unabhängigen Sachverständigen ausgearbeitet und bei der zuständigen
 Börsenaufsichtsbehörde eingereicht wird, und dass eine
 Zusammenfassung der förmlichen Bewertung im Rundschreiben zum
 Übernahmeangebot bezüglich des Insider-Angebots (die
 "Bewertungsanforderung") eingeschlossen wird, wobei es gewisse
 Ausnahmen gibt. Sinn und Zweck der Bewertungsanforderung ist es,
 faire und gleiche Voraussetzungen für Minderheitsaktionäre zu
 schaffen, und zwar bei Transaktionen, bei denen Insider, wie in
 diesem Fall Brookfield, aufgrund ihres erweiterten Zugangs zu
 Informationen einen Vorteil gegenüber den Minderheitsaktionären
 haben.
 
 Brookfield macht eine Ausnahme von der Bewertungsanforderung
 geltend, auf der Grundlage, dass weder Brookfield noch einer seiner
 Partner irgendeinen Vertreter des Boards oder des Managements hat
 oder innerhalb der vorhergehenden zwölf Monate hatte, und dass
 Brookfield keine Kenntnisse von wesentlichen Informationen bezüglich
 des Unternehmens oder seiner Aktien hat, welche nicht der
 Allgemeinheit zugänglich gemacht wurden (die "Bewertungsausnahme").
 
 Aufgrund der Tatsache, dass Brookfield und seine
 Tochtergesellschaften jedoch Kenntnis von wesentlichen
 nicht-öffentlichen und vertraulichen Informationen über die
 Geschäftstätigkeit und Angelegenheiten des Unternehmens hat, ist
 Western Wind der Ansicht, dass Brookfield nicht dazu berechtigt ist,
 sich auf die Bewertungsausnahme zu berufen und dass daher eine
 förmliche Bewertung der Western Wind-Aktien gemäss MI 61-101
 eingeholt werden sollte.
 
 Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Aktionäre von einer
 förmlichen Bewertung profitieren werden. Auf diese Weise werden sie
 in der Lage sein, den von Brookfield angebotenen Preis im Vergleich
 zum angemessenen Marktpreis der Western Wind-Aktien, so wie er von
 einem unabhängigen Sachverständigen festgelegt wird, besser zu
 beurteilen.
 
 ÜBER DIE WESTERN WIND ENERGY CORPORATION.
 
 Western Wind ist ein vertikal integriertes Unternehmen zur
 Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, das derzeit in den
 US-Bundesstaaten Kalifornien und Arizona Wind- und Solaranlagen mit
 einer Nennkapazität von 165 MW netto betreibt. Western Wind besitzt
 in den USA ausserdem bedeutende Entwicklungsanlagen für sowohl Solar-
 als auch Windenergie. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in
 Vancouver, Britisch-Kolumbien, und Niederlassungen in Scottsdale,
 Arizona, und in Tehachapi, Kalifornien. Western Wind wird an der TSX
 Venture Exchange mit dem Kürzel "WND" und in den Vereinigten Staaten
 an der OTCQX mit dem Kürzel "WNDEF" gehandelt.
 
 Das Unternehmen besitzt und betreibt drei Windkraftwerke in
 Kalifornien und ein vollständig integriertes Wind- und Solarkraftwerk
 in Arizona. Die drei in Betrieb befindlichen Windkraftwerke in
 Kalifornien sind die 120 MW-Windstar-Anlage, die 4,5
 MW-Windridge-Anlage in Tehachapi und die 30 MW-Mesa-Windkraftanlage
 bei Palm Springs. Bei der Anlage in Arizona handelt es sich um die
 unternehmenseigene Kingman-Anlage, ein integriertes Solar- und
 Windkraftwerk mit 10,5 MW. Das Unternehmen entwickelt ferner Wind-
 und Solarprojekte in Kalifornien, Arizona und Puerto Rico.
 
 IM NAMEN DES BOARD of DIRECTORS
 
 "GEZEICHNET"
 
 Jeffrey J. Ciachurski President und Chief Executive Officer
 
 Weder die TSX Venture Exchange noch deren
 Regulierungsdienstleister (gemäss der Definition dieses Begriffs in
 den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernimmt die Verantwortung
 für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
 
 WARNHINWEIS ÜBER ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
 
 Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne
 des anwendbaren kanadischen Wertpapierrechts als "zukunftsgerichtete
 Aussagen" betrachtet werden können. Diese Aussagen beziehen sich auf
 zukünftige Ereignisse und sind ihrer Natur nach auf die Zukunft
 bezogen. Mit Ausnahme von Aussagen, die auf historischen Fakten
 beruhen, können Aussagen jeglicher Art zukunftsgerichtete Aussagen
 sein oder zukunftsgerichtete Informationen enthalten.
 Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig - aber nicht immer - durch
 die Verwendung von Begriffen wie "können", "werden",
 "prognostizieren", "vorhersagen", "potenziell", "planen",
 "fortführen", "schätzen", "erwarten", "abzielen", "beabsichtigen",
 "könnte", "möge", "versuchen", "vorwegnehmen", "sollte", "glauben"
 oder durch Variationen solcher Begriffe gekennzeichnet.
 Zukunftsgerichtete Aussagen können sich auf die Zukunftserwartungen
 der Unternehmensführung und auf voraussichtliche Ereignisse oder
 Ergebnisse beziehen und können unter Umständen Aussagen oder
 Informationen über Zukunftspläne oder Aussichten des Unternehmens
 beinhalten.
 
 Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf bestimmten Faktoren und
 Annahmen, unter anderem in Bezug auf den Ausgang der Anhörung vor der
 kanadischen Börsenaufsicht OSC, ob solch eine Anhörung stattfindet,
 die Ergebnisse einer Bewertung, falls man diese von Brookfield
 erhält, und die Verfügbarkeit eines finanziell besseren Angebots.
 Mehrere Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen
 Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in zukunftsgerichteten
 Aussagen ausgedrückt wurden. Dazu gehören unter anderem: Der Ausgang
 der Anhörung vor der kanadischen Börsenaufsicht OSC, ob solch eine
 Anhörung stattfindet, die Ergebnisse einer Bewertung, falls man diese
 von Brookfield erhält, kann möglicherweise nicht so ausfallen, wie
 vom Unternehmen erwartet, die von Brookfield ergriffenen Massnahmen,
 Handlungen der Aktionäre von Western Wind in Bezug auf das Angebot,
 die mögliche Auswirkung des Angebots auf die Geschäftstätigkeit des
 Unternehmens, das Endergebnis des vom Unternehmen im Voraus
 angekündigten Verkaufsprozesses und die Verfügbarkeit von
 wertmaximierenden Alternativen zu dem Angebot. Weitere Risiken und
 Unsicherheiten finden sich im Lagebericht nach US GAAP (MD&A) des
 Unternehmens für das Jahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2011 und in
 den anderen fortlaufenden Offenlegungen, die unter
 http://www.sedar.com abrufbar sind.
 
 Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen
 beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere
 Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse
 oder Ereignisse sich deutlich von den erwarteten unterscheiden.
 Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen einer Vielzahl von bekannten
 und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die
 dazu führen können, dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder
 Ergebnisse deutlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
 wiedergegebenen unterscheiden. Dazu gehören unter anderem: Das
 Risiko, dass der Ausgang der Anhörung vor der kanadischen
 Börsenaufsicht OSC nicht zugunsten des Unternehmens ausfällt und dass
 die Ergebnisse der Bewertung, falls man diese von Brookfield erhält,
 nicht so ausfallen, wie vom Unternehmen erwartet, die Fortschritte im
 Verkaufsprozess von Western Wind, und - angenommen, das Unternehmen
 erhält eine Interessensbekundung - ob ein finanziell besseres Angebot
 für Western Wind vorgelegt wird, ob das Unternehmen in der Lage sein
 wird, eine eventuelle Verkaufstransaktion auszuhandeln, und ob die
 Bedingungen einer solchen vorgeschlagenen Transaktion erfüllt werden,
 wozu auch gehört, dass das Unternehmen alle notwendigen Genehmigungen
 erhält.
 
 Das Unternehmen ist der Meinung, dass die Erwartungen, die in
 dieser Pressemitteilung in den zukunftsgerichteten Aussagen
 wiedergegeben werden, vernünftig sind, doch es kann keine Zusicherung
 gemacht werden, dass sie sich als richtig erweisen werden. Die
 tatsächlichen Ergebnisse oder zukünftigen Ereignisse können sich
 wesentlich von den erwarteten unterscheiden und demnach sollte man
 sich nicht übermässig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
 Zukunftsgerichtete Aussagen, die in diesem Dokument enthalten sind,
 sind nur zum Datum dieser Pressemitteilung aktuell. Ausser im
 gesetzlich vorgeschriebenen Masse weist Western Wind jegliche
 Verpflichtung von sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
 
 
 Weitere Informationen:
 Ansprechpartner für Investor Relations:
 Lawrence Casse
 AlphaEdge
 Tel.:  +1(416)992-7227
 E-Mail:  alphaedgeinc@gmail.com
 
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