WAZ: Rettungsfonds ESM kann Berliner Milliarden auch ohne Bundestagszustimmung abfordern/Linken-Chef 
Riexinger: "Deutschland droht Zahlung zweistelliger Milliardenbeträge gegen den Willen des Parlame
Geschrieben am 31-07-2012 |   
 
 Essen (ots) - Vier Wochen nach der Bundestagsentscheidung zum  
dauerhaften Rettungsfonds ESM mehren sich die Hinweise auf versteckte 
Risiken der Euro-Hilfen: Die Kontrollrechte des Bundestags beim ESM  
sind offenbar doch nicht so umfassend wie von der Bundesregierung  
angegeben, berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Dienstag)  
unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des  
Bundestags. Nach der vertraulichen Expertise kann der ESM auch von  
Deutschland weitere Bareinzahlungen in Milliardenhöhe abrufen, ohne  
dass dagegen eine Veto-Möglichkeit von deutscher Seite besteht. Dabei 
geht es um den Fall, dass nach "Operationen" des Rettungsfonds  
Verluste beim eingezahlten Stammkapital  von 80 Milliarden Euro  
ausgeglichen werden müssen. In diesem Fall könnte das ESM-Direktorium 
- anders als bei einer Erhöhung des Kapitals oder des  
Darlehensvolumens - das Kapital mit einfacher Mehrheit von den  
ESM-Mitgliedsländern abrufen.  Im Gutachten heißt es, dass   
Deutschland sich dann mit seinem Anteil von 27 Prozent der  
Stimmrechte "letztlich gegen einen Kapitalabruf nicht sperren  
könnte". Der vertrauliche Entwurf der Bedingungen für diese  
Kapitalabrufe sehe für die Zahlungen einen Zeitraum von höchstens  
zwei Monaten vor, so das Gutachten weiter. Deutschland trägt von den  
80 Milliarden Euro Bareinlage einen Anteil von 21,7 Milliarden Euro. 
 
   Das von Abgeordneten der Linken angeforderte Rechtsgutachten war  
vergangene Woche abgeschlossen worden. Linke-Parteichef Bernd  
Riexinger sagte den Zeitungen: "Die Behauptung, dass Geld nur mit  
Zustimmung des Bundestags fließt, ist eine Lüge. Deutschland kann  
sogar gegen den Willen des Parlaments zur Zahlung zweistelliger  
Milliardenbeträge in die Euro-Kasse verpflichtet werden." Riexinger  
warnte, es drohten als Konsequenz aus den Milliardenpflichten  
Sozialkürzungen in Deutschland. Er zeigte sich zuversichtlich, dass  
das Bundesverfassungsgericht den ESM kippen werde. 
 
   Die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom  
24. Juli ist brisant, weil  sie sechs Wochen vor dem Urteil des  
Bundesverfassungsgerichts zum ESM Befürchtungen der Kritiker  
bestätigt. Bisher war die Parlamentszustimmung zum ESM auch mit den  
weit reichenden Mitbestimmungsrechten des Bundestags gerechtfertigt  
worden. Unterdessen bestätigt das Gutachten auch, dass den  
Angestellten des ESM nach Entwürfen der Durchführungsbestimmungen  
hohe Gehälter in Aussicht gestellt werden: So soll der  
Geschäftsführende Direktor ein Grundgehalt von 324000 Euro im Jahr  
bekommen, mehr als die Bundeskanzlerin. 
 
 
 
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