Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Zwangsbehandlung von Psychiatrie-Patienten
Das letzte Mittel
HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 26-07-2012 |   
 
 Bielefeld (ots) - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sein  
Recht auf körperliche Unversehrtheit steht ebenfalls in der  
Verfassung. Deshalb ist es zu begrüßen und juristisch einwandfrei,  
dass der Bundesgerichtshof die sogenannte Zwangsmedikation bei unter  
Betreuung stehenden Patienten als unzulässig qualifiziert hat.  
Ähnlich hatte im vergangenen Jahr auch bereits das  
Bundesverfassungsgericht in einem Fall entschieden, wo ein Mann im  
strafrechtlichen Maßregelvollzug untergebracht war und zwangsweise  
Medikamente erhalten sollte. Für einen solch gravierenden  
Grundrechtseingriff fehle es derzeit an einer ausreichenden  
gesetzlichen Grundlage, sagen die höchsten Richter. Diese zu schaffen 
ist nun die schwierige Aufgabe der Politik. Sie wird sich ihr stellen 
müssen. Denn so traurig und paradox es auch klingt: In einigen  
extremen Fällen kommt die Psychiatrie ohne die Möglichkeit einer  
Zwangsmedikation vermutlich nicht aus. Ohne diese Maßnahme kann  
manchen Menschen, zum Beispiel Schizophrenen, kaum geholfen werden,  
was aber durchaus möglich wäre. Auch bei diesen Personen muss  
Zwangsmedikation aber Ultima Ratio, also das allerletzte Mittel,  
bleiben - und eine ausdrückliche richterliche Genehmigung im  
Einzelfall vorliegen. Bislang war der Schutz der Patienten jedenfalls 
nicht ausreichend. 
 
 
 
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