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"greenLease": Deutsche Immobilienwirtschaft setzt Marktstandard für grüne Mietverträge (BILD)

Geschrieben am 21-06-2012

Hamburg (ots) -

Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien stehen vor neuen
Herausforderungen für die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung
ihrer Büros und Geschäftsräume. Erstmals haben deshalb führende
Unternehmen der Immobilienwirtschaft in Deutschland mit "greenLease -
Der grüne Mietvertrag für Deutschland" einen gemeinsamen
Referenzrahmen für nachhaltige und ökologische Mietverträge im
gewerblichen Bereich geschaffen.

Eine Arbeitsgruppe aus Kaufleuten, Ingenieuren und Juristen der
alstria office REIT-AG, Daimler Real Estate GmbH, Deutsche Bank AG,
EPM Assetis GmbH, Ernst & Young Real Estate GmbH, Freshfields
Bruckhaus Deringer LLP, dem IRE | BS Institut für
Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg, Jones Lang
LaSalle GmbH, Union Investment Real Estate GmbH und des ZIA -
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. hat 50 Regelungsempfehlungen
formuliert, die Mieter und Vermieter zu einer nachhaltigen und
umweltschonenden Nutzung und Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien
verpflichten und sich zum künftigen Marktstandard und allgemein
akzeptierten Referenzrahmen entwickeln sollen.

Dr. Johannes Conradi, Leiter der weltweiten Praxis
Immobilienwirtschaftsrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer und
Initiator der Projektgruppe "greenLease": "Grüne Mietverträge werden
sich auch im deutschen Markt durchsetzen, denn Mieter und Vermieter
von Gewerbeimmobilien wollen ihr Engagement für den Umwelt- und
Klimaschutz beweisen. Es ist erwiesen und sollte auch Konsens sein,
dass an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Mietverträge langfristig
nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch
spürbare wirtschaftliche Vorteile bringen können. Ich freue mich,
dass bei diesem wichtigen Thema so viele wichtige Akteure der
deutschen Immobilienwirtschaft an einem Strang gezogen haben, und ich
bin sicher, dass der Referenzrahmen neue Standards setzen wird."

Die 50 Regelungsempfehlungen bestehen aus einer umfangreichen
Palette von Vorschlägen für Klauseln mit konkreten Rechten, Pflichten
und Handlungsaufforderungen an Mieter und Vermieter von Gewerberaum
zu unterschiedlichen Themen wie zum Beispiel dem Einsatz
umweltschonender Materialien bei Baumaßnahmen und
Schönheitsreparaturen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Vorgaben für
einen maximalen Energie- und Wasserverbrauch und besonderen
Nebenkostenregelungen, die nachhaltiges Verhalten fördern. Weitere
Klauselvorschläge beziehen sich auf eine bereits vorhandene oder für
die Zukunft angestrebte grüne Zertifizierung des Gebäudes. Obwohl
grüne Zertifizierungen von Gebäuden zunehmend verbreitet sind, fehlen
in Mietverträgen meist Regelungen wie etwa zu den Folgen des Wegfalls
der Zertifizierung oder der die Zertifizierung gefährdender
Handlungen einer der Parteien.

Andreas Wende, Leiter der Niederlassung Hamburg von Jones Lang
LaSalle: "Investoren, Betreiber und Nutzer sind in zunehmendem Maße
auf juristisch eindeutige Handlungsvorgaben sowohl zur Schaffung und
Sicherung, wie auch bei Bewirtschaftung und Nutzung nachhaltiger
Immobilien angewiesen. 'green Lease' entspricht den deutlichen
Forderungen seitens nationaler und internationaler Marktteilnehmer
zur Schaffung eines entsprechenden Referenzrahmens für nachhaltige
Mietverträge."

Dr. Johannes Conradi: "Die neuen Standards verbessern die
Ökobilanz und helfen Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu
erreichen. Auch steigert die neue Mietvertragsgestaltung die
Attraktivität einer Immobilie auf dem Angebotsmarkt."

Christian von Eickstedt, Immobilienexperte bei Ernst & Young in
Berlin: "Nach 'green building' ist auch 'green Lease' nur die
logische Folge einer auf Nachhaltigkeit orientierten modernen
Gesellschaft und ein Muss für alle Beteiligten."

Die Regelungsempfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit
repräsentativ ausgewählten Mietern und Vermietern entwickelt, die
jeweils gleichermaßen vertreten waren, um einen praxisgerechten
Interessenausgleich zu schaffen. Sie sind so ausgestaltet, dass sie
weitgehend nach dem Baukastenprinzip dem Einzelfall entsprechend
zusammengestellt und in einen konventionellen Mietvertragstext
eingefügt werden können. Sie können dabei sowohl in neu
abzuschließenden Mietverträgen vereinbart als auch der Modernisierung
bestehender Mietverhältnisse dienen.

"greenLease - Der grüne Mietvertrag für Deutschland": Die 50
Regelungsempfehlungen sind ab sofort abrufbar unter
http://www.der-gruene-mietvertrag.de.



Pressekontakt:
Jan Beßling, Senior Communications Consultant
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
T +49 69 27 30 85 53
E jan.bessling@freshfields.com


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