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Rheinische Post: Anerkennung der Erziehungsarbeit

Geschrieben am 23-04-2012

Düsseldorf (ots) - Die Union erweckt den Eindruck, als könne der
Staat in den nächsten Jahren Milliarden zusätzlich für
Sozialleistungen ausgeben: Mütter-Rente, Zuschuss-Rente,
Betreuungsgeld. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Die
grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse gilt und muss eingehalten
werden. Wenn überhaupt Geld locker gemacht werden kann und soll, dann
ist die Mütter-Rente der beste Vorschlag unter allen familien- und
rentenpolitischen Leistungen, die zurzeit diskutiert werden. Die
Generation der Frauen, die ihre Kinder in den 60er, 70er und 80er
Jahren groß gezogen haben, ist im Rentensystem benachteiligt. Einem
Teil von ihnen droht Altersarmut, weil sie Kinder erzogen haben,
statt erwerbstätig zu sein. Ihre Kinder zahlen aber die Renten von
heute. Diese Frauen hatten im Gegensatz zu den Müttern von heute kaum
die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Es ist absurd,
dass den älteren Frauen nur ein Entgeltpunkt pro Kind in der Rente
gutgeschrieben wird, während jüngere Frauen jeweils drei
Entgeltpunkte erhalten. Die Mütter-Rente hat noch einen weiteren
Vorteil: Sie würde den Frauen, die nach traditioneller
Rollenverteilung leben, eine Anerkennung der Erziehungsarbeit
gewähren, ohne die Gesellschaft zu spalten, wie dies beim
Betreuungsgeld der Fall ist.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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