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Faktencheck: Fünf Jahre Arzneimittelrabattverträge

Geschrieben am 13-04-2012

Berlin (ots) -

Im April 2007 erfolgte die sogenannte "Scharfstellung" der
Rabattverträge durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Seitdem
müssen in der Apotheke rabattierte Arzneimittel vorrangig abgegeben
werden. Pro Generika hat vor diesem Hintergrund das Berliner
IGES-Institut aktuell beauftragt, die Auswirkungen der Rabattverträge
auf den Wettbewerb im Generikamarkt in den vergangenen Jahren einer
wissenschaftlichen Analyse zu unterziehen. Die Ergebnisse liegen
jetzt vor.

Wettbewerb entsteht nicht durch Rabattverträge

Das IGES hat klar herausgearbeitet, dass der Wettbewerb im
patentfreien Arzneimittelmarkt grundlegend davon abhängt, wie viele
Unter-nehmen mit ihren Arzneimitteln auf dem Markt präsent sind. Die
Untersuchungen des IGES zeigen: Je höher die Anzahl der
Generikaanbieter, umso intensiver ist der Wettbewerb und umso rascher
kommt es zu deutlichen Preissenkungen. Der Wettbewerb wird nicht
durch Rabattverträge ausgelöst.

Marktkonzentration nimmt durch Rabattverträge stark zu

Hingegen hat die Marktkonzentration - als Indikator für die
Verteilung von Umsatzanteilen auf die Anzahl der Unternehmen - durch
die Rabattverträge in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dieser
Effekt ist in den exklusiven Ausschreibungen umso stärker, da dort
jeweils nur ein Unternehmen den Zuschlag erhält.

Um die Zunahme der Marktkonzentration quantitativ zu messen, haben
die IGES-Experten die Entwicklung in einer repräsentativen Auswahl
von Generikamärkten von 2008 bis 2011 umfassend ausgewertet.
Grundlage dabei war der einschlägige "Hirschman-Herfindahl-Index"
(HHI) des für Wettbewerb zuständigen US-Justizministeriums. Liegt
dieser Indikator über dem kritischen Schwellenwert von 1.800, ist
dies für Ökonomen der Beleg für eine sehr hohe Marktkonzentration und
entsprechend geringe Wettbewerbsintensität.

Die IGES-Ergebnisse im Einzelnen: 2008 war die Marktkonzentration
in knapp der Hälfte der untersuchten Generikamärkte hoch (über dem
Schwellenwert von 1.800). 2011 hingegen war die Marktkonzentration in
fast allen untersuchten Generikamärkten (96 %) sehr hoch, zum Teil
lag sie bei einem Vielfachen des Schwellenwerts.


Die Behinderung des Wettbewerbs durch Rabattverträge mit
Erstanbietern nach Patenablauf hat 2011 deutlich zugenommen

In einem weiteren Teil ihres Gutachtens untersuchte das IGES die
Auswirkungen, die Rabattverträge mit Erstanbietern nach Patentablauf
auf den Wettbewerb haben.

Dabei zeigte sich: Besteht ein Rabattvertrag des Erstanbieters
über den Patentablauf hinaus, kommt es zu einer messbaren Behinderung
des Generikawettbewerbs. Hingegen kommt die Marktdurchdringung von
Generika nur in den Krankenkassenmärkten sehr rasch voran, wo sie
nicht durch einen solchen Vertrag eingeschränkt wird.

Nach Patenablauf gleiche Marktchancen für alle!

Für Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, ergibt sich
aus der neuen IGES-Studie unmittelbarer politischer Handlungsbedarf.
"Die Bundesregierung hat mit dem AMNOG entschieden, an
Rabattverträgen grundsätzlichen festzuhalten. Jetzt muss es darum
gehen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach Patentablauf so zu
gestalten, dass für alle Marktteilnehmer faire und gleiche
Wettbewerbschancen gelten. Ohne dieses Grundprinzip funktioniert kein
Wettbewerb.

Das IGES zeigt auf, dass die Beeinträchtigung des Wettbewerbs
durch die Rabattverträge von Erstanbietern nach Patentablauf im Jahr
2011 weiter zugenommen hat. Wer intensiven Wettbewerb will, darf
Schutzmauern dieser Art nach Patentablauf nicht zulassen.
Erstanbieterrabattverträge darf es daher nur bis zum Ablauf des
Patents geben. Danach gilt: Wettbewerb für alle!"

http://progenerika.de/de/presse/2012-04-13.html



Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer,
Tel.: (030) 81 61 60 9-0, info@progenerika.de


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