"Den Dritten Weg stärken!"/
Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD zur Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht
Geschrieben am 20-03-2012 |   
 
 Hannover (ots) - Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der  
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prof. Dr. Hans Michael  
Heinig, hat vor einem Ende des "Dritten Weges" gewarnt, zugleich aber 
durchgreifende Reformen angemahnt. 
 
   "Wenn der Dritte Weg fällt, wird auch die hohe Tarifbindung  
wegfallen, die heute noch im Raum von Kirche und Diakonie  
vorherrscht", sagte Heinig anlässlich der Vorstellung des Buches "100 
Begriffe aus dem Staatskirchenrecht" am heutigen Dienstag in Berlin.  
Es drohten Lohnsenkungen, eine weitere Zunahme von ersetzender  
Leiharbeit und eine Schwächung der Diakonie als wichtiger Akteur in  
der Sozialpolitik. Heinig erklärte, dass der Verzicht auf Streik und  
Aussperrung dem besonderen Verständnis der kirchlichen  
Dienstgemeinschaft geschuldet sei. Dem Einsatz von Kampfmitteln zur  
Durchsetzung von Interessen stünde der Gemeinschaftscharakter des  
kirchlichen Dienstes entgegen. 
 
   Voraussetzung für die mit dem Dritten Weg verbundene Einschränkung 
der Koalitionsfreiheit sei jedoch die Gleichwertigkeit der erreichten 
Lohnabschlüsse und Einflussmöglichkeiten der Dienstnehmerseite. Um  
diese Gleichwertigkeit unter geänderten sozialstaatlichen  
Refinanzierungsbedingungen sicherzustellen, müsse die  
Dienstnehmerseite organisatorisch gestärkt werden. Heinig: "Das wird  
Geld kosten!" Es sei dringend notwendig, die Zahl der  
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die es im Raum von Kirche und  
Diakonie anstelle von Tarifverträgen gibt, deutlich zu reduzieren, da 
das "unübersichtliche Geflecht unterschiedlicher Vertragsrichtlinien" 
eine "Grauzone mit Kontrolldefiziten" schaffe. Auch für Leiharbeit  
und Outsorcing bedürfe es verbindlicher Standards. 
 
   Außerdem müsse der Bruch kirchlichen Rechts effektiv sanktioniert  
werden. Heinig begrüßte in diesem Zusammenhang, dass es in den  
vergangenen Monaten zu berechtigten Ausschlüssen "schwarzer Schafe"  
aus den Verbänden des Diakonischen Werkes gekommen ist. Allerdings  
seien neben dem Ausschluss abgestufte Sanktionsmöglichkeiten zu  
schaffen und die Kontrollrechte der verfassten Kirche gegenüber der  
Diakonie zu stärken. Heinig regte an, im Raum der Diakonie eine  
unabhängige Clearingstelle zu schaffen, die Dienstnehmern die  
Möglichkeit gebe, Verstöße gegen das kirchliche Arbeitsrecht zu  
melden und überprüfen zu lassen. 
 
   Heinig, der seit 2008 eine Professur für Staatsrecht in Göttingen  
hält und im Nebenamt das Kirchenrechtliche Institut der EKD leitet,  
stellte am heutigen Dienstag vor Medienvertretern sein Buch "100  
Begriffe aus dem Staatskirchenrecht" vor. Das handliche Buch erklärt  
in 100 kurzen Artikeln wichtige Begriffen und Bereiche aus dem  
deutschen Kirchenrecht (u. a. Dienstgemeinschaft, Feiertage,  
Kirchenfinanzen, Kirchenmitgliedschaft, Körperschaftsstatus,  
Laizismus, Pfarrerdienstrecht, Religionsunterricht,  
Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, Subsidiarität,  
Trennung von Staat und Kirche, Zeugnisverweigerungsrecht). Unter den  
31 Autorinnen und Autoren der Artikel finden sich viele bekannte  
Staatskirchenrechtler. 
 
   Buchtipp: 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht, hrsg. von Hans  
Michael Heinig und Hendrik Munsonius, Tübingen 2012, ISBN  
978-3-16-151738-9; 303 Seiten; 9,80 Euro. 
 
   Hannover, 20. März 2012 
 
   Pressestelle der EKD 
 
   Reinhard Mawick 
 
 
 
Pressekontakt: 
Evangelische Kirche in Deutschland 
Reinhard Mawick 
Herrenhäuser Strasse 12 
D-30419 Hannover 
Telefon: 0511 - 2796 - 269 
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de
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