Wissenschaftler kritisiert gravierende Mängel im KTBL-Gutachten:
"Frist bis 2023 für Kleingruppe ist deutlich zu kurz bemessen"
Geschrieben am 28-02-2012 |   
 
 Berlin (ots) - Aus Sicht der Wissenschaft weist die Stellungnahme  
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) 
zur betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Kleingruppenhaltung 
derart gravierende Mängel auf, dass die auf dieser Grundlage  
geforderte Übergangsfrist bis zum Jahr 2023 für die bestehenden  
Kleingruppenhaltungen "deutlich zu kurz bemessen" ist. Zu diesem  
Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst vom Institut für  
Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA)  
der Universität Vechta nach genauer Analyse der Stellungnahme.  
 
   "Das KTBL lässt wesentliche kalkulatorische Größen einer  
sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Berechnung gänzlich außer  
Acht", kritisiert Windhorst unter anderem die fehlende  
Berücksichtigung von Kosten für Sortierung oder Verpackung der Eier.  
Darüber hinaus gehe das KTBL-Gutachten wiederholt von falschen  
Annahmen aus: So spiegele der von den Verfassern angenommene  
Eierpreis von 8 bis 9 Cent eine "absolut unrealistische  
Erlössituation" wider. Laut Marktinfo Eier & Geflügel (MEG) hätten  
die erzielbaren Erlöse für unsortierte Ware im Mittel der Jahre 2008  
bis 2010 bei lediglich 6 bis 7 Cent gelegen. 
 
    Äußerst bedenklich sei auch, dass die sich abzeichnende  
Entwicklung bei den Weltmarktpreisen für Futterkomponenten in den  
Kalkulationen gar nicht berücksichtigt worden sei. Ausgehend von  
diesen handwerklichen Fehlern zieht Windhorst die Aussagekraft der  
gesamten Untersuchung in Zweifel:  
 
   "Wenn in einem Gutachten dieser Tragweite von einer Reihe  
offensichtlich falscher Annahmen ausgegangen wird, können die daraus  
gezogenen Schlussfolgerungen nicht richtig sein." Entsprechend  
enttäuscht reagieren Leo Graf von Drechsel als Präsident des  
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Dr. Bernd 
Diekmann als Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) auf  
die verunglückte Ausarbeitung des KTBL.  
 
   "Als Argumentationsgrundlage zur Bemessung der Übergangsfristen  
für die Kleingruppenhaltung taugt diese KTBL-Stellungnahme jedenfalls 
nicht", fordern Graf Drechsel und Diekmann mit Nachdruck von allen  
Beteiligten, das Gutachten in der aktuellen politischen Diskussion  
unberücksichtigt zu lassen. Auf die Ausarbeitung des KTBL gestützt  
hatten sich insbesondere die Bundesländer Niedersachsen und  
Rheinland-Pfalz, die in ihrem Antrag an den am kommenden Freitag (2.  
März) tagenden Bundesrat Übergangsfristen für bestehende  
Kleingruppenhaltungen bis lediglich zum Jahr 2023 fordern.  
 
   "Dieser Forderung ist mit dem Nachweis der handwerklichen Fehler  
der KTBL-Studie der Boden entzogen", stellt Graf Drechsel fest.  
Diekmann ergänzt mit bitterem Unterton: "Man kann sich des Eindrucks  
nicht erwehren, dass sich die Politik vorsätzlich und vorschnell  
eines unzureichenden Gutachtens bedient, um sich selbst an einer  
seriösen und fundierten Entscheidungsfindung vorbeizumogeln."  
 
   In diesem Kontext betont die deutsche Geflügelwirtschaft abermals  
ihre Kompromissbereitschaft. Auch wenn der ursprünglich von  
Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegte Verordnungsentwurf eine Frist 
bis Ende 2035 vorgesehen habe, sei die deutsche Eierwirtschaft für  
einen realistischen Mittelweg offen. 2023 sei allerdings keinesfalls  
der richtige Weg: "Die Politik darf die Familien deutscher  
Legehennenhalter, die in diese moderne Haltungsform investiert haben, 
nicht bestrafen", sagt ZDG-Präsident Graf Drechsel. BDE-Vorsitzender  
Diekmann fügt hinzu: "Es ist bedauerlich, dass sich Deutschland ohne  
Not von diesem guten und tiergerechten System verabschiedet." 
 
 
 
Pressekontakt: 
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. 
Christiane Riewerts 
Claire-Waldoff-Str. 7 
10117 Berlin 
Tel. 	030 288831-40  
Fax 	030 288831-50 
E-Mail:	c.riewerts@zdg-online.de  
Internet: www.zdg-online.de
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