Starre Arbeitszeiten für fast 60 % der Beschäftigten
Geschrieben am 29-11-2011 |   
 
 Wiesbaden (ots) - Starre Arbeitszeitmodelle, die Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmern sowohl die tägliche Arbeitsdauer als auch Anfangs-  
und Endzeiten fest vorgeben, dominierten im Jahr 2010 auf dem  
deutschen Arbeitsmarkt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf 
Basis der Arbeitskräfteerhebung 2010 mitteilt, arbeiteten 58,1 % der  
abhängig Beschäftigten in ihrer Haupttätigkeit nach einem solchen  
Arbeitszeitmodell. Neben dieser starren Regelung existieren eine  
Reihe von Modellen, bei denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit in  
unterschiedlichem Maß selbst gestalten können. Insgesamt 36,3 % der  
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten im Jahr 2010 Einfluss auf  
ihre Arbeitszeiteinteilung. 
 
   Diese Flexibilität war unterschiedlich ausgeprägt: 24,1 % aller  
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten ihre Arbeitszeit  
weitestgehend flexibel mittels eines Arbeitszeitkontos einrichten.  
Sie mussten dabei lediglich eine vorgegebene Gesamtstundenzahl  
erreichen und eventuell während sogenannter Kernzeiten präsent sein.  
Weitere 10,2 % der insgesamt in 2010 Beschäftigten konnten über eine  
Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitsdauer zumindest  
Beginn beziehungsweise Ende ihrer Arbeitszeit flexibel bestimmen.  
Völlig flexibel bei ihrer Arbeitszeitgestaltung waren 2,0 % der  
Beschäftigten. Ihre Leistung wird ausschließlich über  
Arbeitsergebnisse beurteilt. 
 
   Der Umfang individueller Arbeitszeitregelungen wird mit davon  
geprägt, inwieweit Rahmenbedingungen einer Arbeit wie  
Produktionserfordernisse, Öffnungs- oder Unterrichtszeiten  
Flexibilität zulassen. Am häufigsten an starre Arbeitszeitregelungen  
gebunden waren im Jahr 2010 Beschäftigte im Bereich Gesundheits- und  
Sozialwesen (73,2 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (70,3 %), im  
Gastgewerbe (69,4 %) sowie beim Baugewerbe (69,3 %). Am seltensten  
fanden sich starre Arbeitszeitmodelle in einer Reihe von  
Dienstleistungsbranchen wie den Finanz- und  
Versicherungsdienstleistungen (28,4 % der Beschäftigten) aber auch in 
der öffentlichen Verwaltung (33,8 % der Beschäftigten). In den  
zuletzt genannten Bereichen spielten gleichzeitig Arbeitszeitkonten  
eine herausragende Rolle: sie ermöglichten 51,8 % der Beschäftigten  
in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und 45,0 % der  
Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung eine flexible  
Arbeitszeiteinteilung. Gleitzeitregelungen kommen in diesen Branchen  
ebenfalls häufiger vor, spielen insgesamt aber eine nachrangige  
Rolle. 
 
   Die Anwendung flexibler Arbeitszeiten unterscheidet sich teilweise 
auch nach Berufen erheblich. Führungskräfte konnten diese mit 67,2 %  
und Personen in akademischen Berufen mit 56,3 % am häufigsten nutzen. 
Am seltensten hatten Anlagen- und Maschinenbediener/-innen (15,7 %),  
Personen in landwirtschaftlichen Berufen (18,5 %) sowie Personen in  
Dienstleistungsberufen und Verkäufer/-innen eine solche Regelung.  
Führungskräften steht als einziger Berufsgruppe (mit 8,3 %) relativ  
häufig eine völlig flexible Arbeitszeitgestaltung offen. Allerdings  
scheint dies seinen Preis zu haben: Beschäftigte mit völlig flexiblen 
Arbeitszeiten arbeiteten meist am längsten. 57,1 % dieser Gruppe mit  
Vollzeitstelle arbeiteten mehr als 40 Stunden pro Woche, bei den  
Beschäftigten mit fester Arbeitszeit waren es 15,1 %. 
 
   Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung  
unter www.destatis.de. 
 
 
Weitere Auskünfte gibt: 
Christian Wingerter,  
Telefon: (0611) 75-3496, 
www.destatis.de/kontakt 
 
 
 
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