Verfassungs- und Europarechtler stärken Deutsche Automatenwirtschaft / Gutachten: 4 Mrd. Euro Schadensersatzforderungen
Geschrieben am 22-11-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Anlässlich eines juristischen Pressefachgesprächs  
am heutigen 22.11.2011 zur Neuordnung des Glücks- und  
Gewinnspielmarktes in Deutschland haben unter der Moderation von  
Prof. Georg-Berndt Oschatz, Minister a. D., führende Verfassungs- und 
Europarechtsexperten rechtliche Fragen zum 1.  
Glücksspieländerungsstaatsvertrag diskutiert. 
 
   Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, hat in einem  
ausführlichen verfassungsrechtlichem Gutachten herausgearbeitet, dass 
der vorliegende Vertragsentwurf insbesondere gegen die Artikel 12  
(Berufsfreiheit) und 14 (Eigentums- und Entschädigungsrecht) des  
Grundgesetzes verstößt. Er ist verfassungswidrig, da  
unverhältnismäßig, gleichheitswidrig und kompetenzrechtlich  
bedenklich. Professor Dr. Hufen, Experte für Öffentliches Recht,  
Staats- und Verwaltungsrecht spricht von einer "Legalenteignung". 
 
   Der Europarechtsexperte Prof. Dr. Christoph Herrmann L.L.M.,  
Universität Passau, hat ein umfassendes Rechtsgutachten erarbeitet.  
Im Fokus seiner Kritik stehen "die europarechtlichen Zweifel an der  
Gesamtkohärenz des 1. Glücksspieländerungsvertrages" sowie die  
Verletzung des Transparenzgebotes. Die Erlaubnispflicht für  
Spielhallen, die Genehmigungsbeschränkung pro Gemeinde sowie die  
Abstandsregelungen und die sog. "Guillotine-Regelung" stellen einen  
schweren Eingriff in die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit  
dar. Auch die inzwischen vorgesehene Härtefallregelung sei im Prinzip 
Makulatur, da sie keine greifbaren Maßstäbe für zusätzliche, ohnehin  
nur befristete und lediglich im Einzelfall geltende Ausnahmen  
vorsehe. Bisher ungeprüft sei zudem ein Verstoß gegen die  
Investitions-Förderungs- und Schutzverträge (IFV), nach denen  
ausländische Investoren in Deutschland vor Enteignungen sowie  
unbilliger Behandlung geschützt sind. Schadensersatzforderungen vor  
einem internationalen Schiedsgericht gegen Deutschland stehen im  
Raum. Das Beispiel Vattenfall vs. Deutschland (Kraftwerk Moorburg)  
belegt die Größenordnung solcher Verfahren. 
 
   Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei  
Hengeler Mueller, zeigt auf, dass bestehende Inkohärenzen durch den  
1. Glü-ÄndStV nicht gelöst, sondern noch verschärft werden. Dies  
belegt er u. a. anhand der Tatsache, dass das ungefährlichste  
Glücksspiel (Lotto) im Staatsmonopol bleibt, die Regeln für das  
gewerbliche Geld-Gewinnspiel extrem verschärft werden, dagegen das  
wesentlich problematischere Automatenspiel der Spielbanken aber nach  
wie vor weitestgehend unreguliert bleibt. Unter Hinweis auf die  
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw.  
die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung 
durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt  
kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen  
ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und  
Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden. 
 
   Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen 
Bundestages, ruft zu einer Versachlichung und Objektivierung der  
Diskussion auf. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht von den Interessen  
einzelner Anbieter leiten lassen und sei gut beraten, behutsam zu  
agieren und sachlich zu argumentieren. Pathologisches Spielverhalten  
darf nicht zum vorgeschobenen Argument für Marktregulierungen dienen. 
Stattdessen muss pathologischen Spielern mit sinnvollen Maßnahmen  
geholfen werden, denn gespielt wird anbieterunabhängig, in  
Monopolunternehmen wie in Spielhallen, so der Abgeordnete  
abschließend. 
 
   Bei der Veranstaltung wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter 
Schneider, Geschäftsführender Direktor des Instituts für  
Föderalismusforschung e. V. Hannover, vorgestellt, welches im  
GewerbeArchiv im Dezember 2011 veröffentlicht wird. Der  
Staatsrechtler beziffert den Gesamtschaden für die  
Automatenwirtschaft durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie 
den darauf basierenden Ländergesetzen bundesweit auf ca. vier Mrd.  
Euro. Der Schaden entsteht durch die Berücksichtigung von  
Investitionen in betriebliche Anlagen, deren Abschreibung,  
Rentabilität sowie Personalkosten und bestehende Mietverträge. 
 
   In der im Gutachten ermittelten Schadenssumme sind sinkende  
Steu-ereinnahmen sowie zusätzliche Staatsausgaben für die  
Finanzierung von mindestens 35.000 Arbeitslosen (50% der  
Arbeitsplätze in de Automatenwirtschaft) nicht enthalten. 
 
   Die Stellungnahmen und weitere Unterlagen sind unter www.vdai.de  
(Stichwort: Juristisches Presse-Fachgespräch) und unter  
www.awi-info.de abrufbar. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dirk Lamprecht 
Tel.: 030 24087760
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