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Häusliche Krankenpflege: Bayerischer Landtag fordert erneut Umsetzung des Schiedsspruchs und sieht Kassenaufsicht in der Pflicht

Geschrieben am 17-11-2011

Berlin (ots) - Bundesregierung stellt klar: Verweigerung der
Umsetzung von Schiedssprüchen durch die Krankenkassen ist
rechtswidrig

Auf der Basis eines pflegewissenschaftlichen Gutachtens, das von
den Krankenkassen, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) und anderen Pflegeverbänden in Auftrag gegeben
wurde, hatte die Schiedsperson in Bayern festgesetzt, dass deutlich
mehr Zeit für die einzelnen Leistungen der häuslichen Krankenpflege
erforderlich und zu bezahlen ist.

Die Krankenkassen verweigern die Umsetzung dieser Entscheidung,
obwohl die Entscheidung rechtskräftig ist und deren Klage hiergegen
keine aufschiebende Wirkung hat. Der Gesundheitsausschuss im
Bayerischen Landtag hatte sich deshalb vor kurzem dafür eingesetzt,
dass die Bayerische Staatsregierung auf eine Umsetzung des
Schiedsspruchs bei den Krankenkassen hinwirken soll.

Das zuständige Gesundheitsministerium ist diesem Appell bislang
nicht im Wege der Rechtsaufsicht gefolgt. Vielmehr hat man sich dort
dafür eingesetzt, eine Konkretisierung im Krankenversicherungsrecht
auf Bundesebene aufzunehmen, die den sofortigen Vollzug von
Schiedssprüchen garantieren sollte.

Die Bundesregierung hat dem nunmehr eine deutliche Absage erteilt:
In ihrer Gegenäußerung zum Gesetzesantrag aus dem Bundesrat kommt sie
zu dem Ergebnis, dass es einer solchen Regelung nicht bedarf. Eine
gegen Schiedssprüche erhobene Klage hat keine aufschiebende Wirkung,
sondern die Kassen sind verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen und
die festgesetzten Gebühren zu bezahlen.

"Auch wenn der Gesetzesentwurf das richtige Ziel verfolgt, wir
freuen uns, dass die Bundesregierung unsere Auffassung eindeutig
bestätigt hat", so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. "Damit dürfte
zweifelsfrei klar sein: Schiedssprüche in der Häuslichen
Krankenpflege sind selbst bei dagegen gerichteten Klagen umzusetzen,
so will es der Gesetzgeber."

Kurz nachdem die Auffassung der Bundesregierung bekannt wurde, hat
die Politik in Bayern den Druck erhöht: Der Landtag hat sich
wiederholt mit dem Thema befasst und das gesamte Plenum hat sich am
25.10.2011 dafür ausgesprochen, den Schiedsspruch bis zur
gerichtlichen Klärung umzusetzen. Aufgrund dessen hat das Bayerische
Gesundheitsministerium nunmehr die Parteien eingeladen.

"Das Gesundheitsministerium ist jetzt in der Pflicht", sagt
Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern. "Eine
weitere Verzögerung wird der Landtag nicht mehr akzeptieren. Nun
müssen die Kassen endlich die wissenschaftlich belegte, erforderliche
Zeit zur Behandlungspflege ihrer Versicherten bereitstellen und den
Schiedsspruch sofort in die Tat umsetzen."



Pressekontakt:
Joachim Görtz, Landesbeauftragter, Leiter der Landesgeschäftssstelle,
089 / 890 44 83 20.


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