Pakleppa appelliert an Vermittlungsausschuss: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!
Geschrieben am 08-11-2011 |   
 
 Berlin (ots) - "Durch die steuerliche Förderung von energetischen  
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag  
zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele 
von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotential im  
Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres  
Potential an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch  
die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen  
kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden." Der  
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,  
Felix Pakleppa, hatte in einem Schreiben an die Mitglieder des  
Vermittlungsausschusses appelliert, doch endlich den Weg für eine  
steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung frei zu  
machen.  
 
   "Denn," so Pakleppas Begründung, "derart getätigte  
Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze im regional ansässigen  
mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbe, wodurch zusätzliche  
Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden." Darüber  
hinaus forderte das deutsche Baugewerbe, Änderungen an dem vom  
Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Gesetz vorzunehmen. Dazu  
gehört für den Verband, der die Interessen von rund 35.000  
mittelständischen Bauunternehmen vertritt, die steuerliche  
Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen,  das Abrücken vom geforderten  
KfW-Standard 85, die Einbeziehung des Ersatzneubaus sowie von  
Gebäuden bis zum Baujahr 2001 in die Förderung.  
 
   Der KfW-Standard 85 stellt, so die Auffassung des deutschen  
Baugewerbes, eine Überforderung der sanierungswilligen Eigentümer  
dar, liegt er doch über dem derzeit geltenden Neubaustandard. Hier  
gilt es, das Vermittlungsverfahren als Chance zu nutzen, um  
entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das gilt auch für  
Einzelmaßnahmen, sie müssen zukünftig einzeln absetzbar sein. "Der  
Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen  
Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er  
einmalig vollständig saniert." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Die  
neuen steuerlichen Regelungen sollten auch für den Ersatzneubau  
gelten. "Denn viele Wohnungen entsprechen vom Grundriss und vom  
Schallschutz her in keiner Weise den heutigen Anforderungen, so dass  
eine energetische Gebäudesanierung für den Investor nicht rentabel  
sein kann," erläuterte Pakleppa die Situation. Bestandsersatz sollte  
daher als eine Variante der Sanierung und Modernisierung nicht nur  
durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW, sondern auch  
steuerlich gefördert werden. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Ilona K. Klein 
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Zentralverband Deutsches Baugewerbe 
Kronenstr. 55-58 
10117 Berlin 
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 
eMail klein@zdb.de
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