Unternehmertipp zur Betriebsrente: Vorsicht bei Einschluss der Berufsunfähigkeit
Geschrieben am 22-09-2011 |   
 
 Köln (ots) - Der Deutsche bAV Service koordiniert rechtssichere  
Beratungslösungen in allen Bereichen der betrieblichen  
Altersversorgung (bAV). Der heutige Unternehmertipp des Deutschen bAV 
Service beschäftigt sich mit der Absicherung von  
Berufsunfähigkeitsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung.  
 
   Aufgrund der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1  S. 
3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist es unabdingbar, dass die Zusage  
von Berufsunfähigkeitsleistungen in sämtlichen Durchführungswegen der 
betrieblichen Altersversorgung nur in begründeten Einzelfällen und  
nach ausführlicher rechtlicher Beratung erteilt werden sollte. 
 
   Allein die unterschiedlichsten Begriffsverwendungen zeigen  
deutlich, wie der Anspruch und die biometrische Absicherung dieses  
Risikos auseinander fallen können. So spricht der § 1 Abs. 1 S. 1  
BetrAVG von einer Invaliditätsversorgung, die Versicherungswirtschaft 
von einer Berufsunfähigkeit im Sinne der allgemeinen  
Versicherungsbedingungen und die gesetzliche Rentenversicherung  
spricht von einer Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (siehe § 240 
(2) SGB VI). 
 
   Die einzelnen Definitionen unterscheiden sich so grundlegend  
voneinander, dass von der Gewährung betrieblicher  
Versorgungsleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit ohne  
übereinstimmende Formulierung zwischen schriftlich erteilter Zusage  
und Anspruch aus der individuellen Rückdeckungsversicherung dringend  
abgeraten werden muss. Eine Zusage ohne entsprechende Absicherung zu  
erteilen, widerspricht ohnehin sämtlichen kaufmännischen Grundsätzen. 
Der Deutsche bAV Service und seine Partner koordinieren für  
Arbeitgeber die notwendigen rechtskonformen Beratungsprozesse im  
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Hierzu werden alle  
rechtlich notwendigen Erfordernisse und Hintergründe analysiert und  
passend umgesetzt. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige  
Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten  
Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Deutscher bAV Service 
c/o Kenston Services GmbH 
Ann Pöhler 
Telefon 0221 716 176 - 0 
info@dbav-service.de
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