Internationale Handelsbestimmungen: Jedes zweite deutsche Logistikunternehmen riskiert Millionenstrafen durch Compliance-Verstöße bei Warenlieferungen
Geschrieben am 12-09-2011 |   
 
 Hamburg (ots) - Fünf Jahre nach Einführung neuer EU-Vorschriften  
zur Sicherheit in der Lieferkette im Zollkodex der Gemeinschaft  
bestehen immer noch Lücken beim Screening internationaler  
Sanktionslisten. Mehr als die Hälfte der Logistikfirmen in  
Deutschland verzichtet dabei auf die IT-unterstützte Automatisierung  
dieses Verfahrens und riskiert damit Strafzahlungen bis zu 1,8  
Millionen Euro. Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung  
verboten ist, droht sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes. Dies 
ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von NIELSEN+PARTNER. 
 
   "Viele Logistikfirmen sind auf die zu bewältigende Datenmenge nur  
unzureichend vorbereitet, obwohl sie gesetzlich zum Screening der  
Sanktionslisten verpflichtet sind", erklärt Sven Mathes,  
Geschäftsführer und Zoll- und Logistikexperte bei NIELSEN+PARTNER.  
"Die internationalen Sanktionslisten hängen von politischen  
Entscheidungen ab und unterliegen deshalb häufigen Änderungen. Zu  
berücksichtigen sind beispielsweise EU-Verordnungen, US-Boykottlisten 
und nationale Embargolisten. Da die Anzahl der Datensätze aller  
international geltenden Sanktionslisten ins Sechsstellige geht,  
bedeutet das eine enorme Herausforderung für die  
Compliance-Überwachung." 
 
   Immense Haftungsrisiken für Transportführer 
 
   Vor allem transportführende Unternehmen müssen schnellstens  
handeln, da sie im Falle eines Compliance-Verstoßes gegen  
internationale Handelsbestimmungen selbst dann haften, wenn sie eine  
Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag  
abwickeln. "Einer der bekanntesten Vorfälle dieser Art ist die  
Strafandrohung der US-Behörden gegen den Transportdienstleister DHL,  
die vom Verlust der Exportprivilegien bis hin zum Gewerbeverbot in  
den USA reichte", so Mathes weiter. "Logistikunternehmen sollten sich 
deshalb mit einer gerichtsfesten Dokumentation der Ergebnisse ihrer  
Compliance-Prüfungen absichern. Denn die Erfahrung zeigt, dass die  
Behörden solche Verstöße auch nach mehreren Jahren noch verfolgen."  
Dabei sind internationale Handelsbestimmungen auch für Unternehmen  
relevant, die nur in Deutschland oder innerhalb der Europäischen  
Union Transporte durchführen. "Im Rahmen des Iran-Embargos ist  
beispielsweise schon ein inländischer Warentransport unzulässig,  
falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland  
feststeht. Dies gilt auch für Zwischenstopps in Drittländern, wie der 
Türkei oder Dubai", sagt Mathes. "Diese Feinheiten lassen sich nur  
durch eine Transaktionsprüfung aufdecken, die in Echtzeit laufende  
Geschäftsprozesse durchleuchtet." 
 
   Softwareintegration ist dringend geboten 
 
   Vor diesem Hintergrund ist die Integration von Screening-Software  
in die Unternehmens-IT dringend geboten, um die Vollständigkeit der  
Compliance-Prüfung zu gewährleisten. So weisen etwa  
US-Sanktionslisten einen deutlich größeren Umfang auf als  
europäische. Beispielsweise sind dort nahezu alle iranischen Banken  
aufgeführt. Die Zustimmung nationaler Behörden zu Irangeschäften ist  
deshalb häufig unzureichend, da diese nur nach europäischen  
Vorschriften prüfen. "Notwendig ist ein Community Screening, bei dem  
die Stammdaten eines Unternehmens vollständig erfasst werden", so  
Mathes. "Insgesamt erfolgversprechend ist ein automatischer Abgleich  
der Daten aus den CRM-, ERP- und Logistiksystemen mit den  
veröffentlichten Sanktionslisten." 
 
Über NIELSEN+PARTNER 
 
Die NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater GmbH ist eines der führenden  
IT-Consultingunternehmen für das Transport- und Logistikmanagement.  
Die Firma berät seit mehr als fünfzehn Jahren internationale Kunden  
bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung von IT-Lösungen  
im Zoll- und Abgabenumfeld. Beratungsschwerpunkt ist die  
elektronische Übertragung von Geschäftsdaten an Zollbehörden und  
Dienstleister (EDI). Beratung und technische Unterstützung für  
Zollverarbeitung, Frachtverfolgung und Dokumentation gehören außerdem 
zum Serviceangebot. Insgesamt hat das Unternehmen zurzeit 50  
Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr erzielte NIELSEN+PARTNER einen  
Gesamtumsatz in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Internet: www.nundp.com 
 
 
 
Pressekontakt: 
NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater GmbH 
Clara Bechler 
Großer Burstah 45 
20457 Hamburg 
Tel. +49 40 36 98 35 - 12 
Fax: +49 40 36 98 35 - 33 
E-Mail: bechler@nundp.com
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