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EuGH-Urteil zugunsten Imkerei / Europäischer Gerichtshof fällt wichtiges Urteil zur Gentechnik

Geschrieben am 06-09-2011

Wachtberg (ots) - Auch Lebensmittel mit minimalen
Gentechnik-Spuren sind "gentechnisch veränderte" Lebensmittel im
Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen nicht ohne
besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung in den Verkehr gebracht
werden. Dieses Urteil fällte vor einer Stunde der Europäische
Gerichtshof (EuGH) nach einem jahrelangen Rechtsstreit, den das
"Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik" zusammen mit einem
betroffenen Imker aus Bayern initiiert hat. Bereits am 9. Februar
hatte der Generalanwalt des EuGH mit seiner Empfehlung den Grundstein
für das heutige Urteil zur Verunreinigung von Honig durch
gentechnisch veränderten Mais MON810 gelegt und im Wesentlichen die
Rechtsauffassung der Kläger bestätigt: Honig muss vor Verunreinigung
durch Pollen aus Gentechnik-Pflanzen geschützt werden. Anspruch auf
Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten Imkereien bisher
nicht. Nach Auffassung des EuGH sind die nun geforderten strengen
Maßstäbe zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den teilweise
noch unerforschten Risiken der Gentechnik erforderlich. Folgen dürfte
dieses Urteil nicht nur für Honig, sondern EU-weit für sämtliche
Lebensmittel haben. Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V.,
Peter Maske, begrüßt ausdrücklich die heute gefällte Entscheidung des
EuGH: "Mit dem heutigen Urteil wurde endlich die von der Imkerschaft
seit langem geforderte Rechtssicherheit geschaffen und den
Gesetzgeber trifft nun eine hohe Verantwortung, die Risiken der
Agro-Gentechnik in das Gentechnikgesetz zu übertragen. Ein
Sicherheitsabstand von 300 m beim Anbau ist hierbei wohl keineswegs
ausreichend. Der Sicherheitsabstand muss 10 km betragen. Diese
Anbautechnik dürfte für Landwirte dann nicht mehr interessant und
umsetzbar sein."

Weitere ausführliche Informationen und das gesamte Urteil unter
www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/index.html .



Kontakt für Rückfragen:

Bündnis zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik:
Thomas Radetzki, Tel. 0171/3366569

Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.:
Dr. Achim Willand, Tel. 030/7261026-0

Deutscher Imkerbund e. V.:
Peter Maske, Tel. 0171/8771935


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