Betriebliche Altersversorgung: Deutscher bAV Service
definiert Beratungsstandards
Geschrieben am 05-09-2011 |   
 
 Köln (ots) - Die längste jemals gemessene Lebenserwartung der  
bundesdeutschen Bevölkerung ist ein großer Erfolg: In den letzten 50  
Jahren ist die Lebenserwartung in der EU um rund fünf Jahre  
gestiegen. Laut jüngsten demografischen Prognosen wäre ein weiterer  
Anstieg von ca. 7 Jahren bis 2060 denkbar. Die Konsequenz:  
Finanzierungsengpässe in den gesetzlichen Versorgungssystemen. Trotz  
drohender Altersarmut durch ein sinkendes Rentenniveau nutzen leider  
viele Deutsche die Betriebsrentenangebote ihres Arbeitgebers nur  
unzureichend. Fehlende Aufklärung und Rechtsunsicherheit bei der  
betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann ein Grund dafür sein. Der  
Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter  
Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, leistet hier  
Abhilfe. 
 
   Einzelne Marktteilnehmer in den Bereichen der bAV und der  
Zeitwertkonten agieren grundsätzlich nur aus ihrem  
unternehmensspezifischen Blickwinkel, ohne die für Arbeitgeber  
unabdingbar erforderlichen interdisziplinären Aufgabenstellungen zu  
beachten. Denn für Arbeitgeber besteht u. a. die Unerlässlichkeit  
einer fundierten Arbeitnehmerberatung, bei der die Übermittlung aller 
relevanter Mitarbeiterinformationen sichergestellt werden muss, um  
arbeitgeberseitige Haftungsgefahren nahezu auszuschließen. Der  
Beratungsprozess in den Segmenten der bAV und der Zeitwertkonten  
lässt sich daher aus unternehmensberatender Sicht nur mittels  
strikter Kompetenzenverteilung in einem professionellen Service-  
Netzwerk sinnvoll und sicher bewältigen. Als integraler Bestandteil  
seiner Fokussierung sensibilisiert der Deutsche bAV Service zudem für 
das Thema »unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche  
Altersversorgung«. Somit besteht für Arbeitgeber und Berater durch  
die Nutzung der Möglichkeiten des Deutschen bAV Service die einmalige 
Chance, die komplexen Aufgabenfelder der bAV und der Zeitwertkonten  
zielorientiert und lösungssicher unternehmensintern zu  
implementieren. 
 
   So hat die Übernahme der Rechts- und Rentenberatung durch einen  
befugten Rechtsberater bzw. Rechtsdienstleister zu erfolgen, die der  
Finanzberatung durch den beauftragten und erfahrenen  
Finanzdienstleister und die der Steuerberatung durch den jeweiligen  
steuerlichen Berater. Zugleich sind spezialisierte Unternehmens- und  
Softwareexperten zu konsultieren, um darüber hinaus gehende  
geschäftsstrategische Möglichkeiten und Auswirkungen feststellen zu  
können. Nur über den Weg der Nutzung vernetzter Spezialdienstleister  
können alle beteiligten Arbeitgeber und Berater in diesem Markt  
bestehen und gleichzeitig eine klassische Alleinstellung erreichen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH 
Telefon 0221 716 176 - 0 
www.deutscher-bav-service.de 
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV  
Service«
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