Arbeitgeber müssen Lohnpfändung neu berechnen: neue gesetzliche Regelungen gelten ab 1.7. / Haufe-Ratgeber zeigt korrekte Abwicklung des Pfändungsverfahrens und warnt vor teuren Fehlern
Geschrieben am 21-06-2011 |   
 
 Freiburg (ots) - Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue Freibeträge für  
die Lohnpfändung. Für Arbeitgeber bedeutet das: Alle laufenden  
Pfändungsverfahren müssen den neuen Freibeträgen angepasst und  
kommende Fälle entsprechend den neuen Richtlinien berechnet werden.  
"Unternehmen sollten im eigenen Interesse größtmögliche Sorgfalt  
walten lassen. Denn: Der Arbeitgeber trägt das Risiko für die  
Richtigkeit seines Handelns und haftet dem Gläubiger gegenüber für  
den Schaden", sagt Herbert Watzling, Autor des jetzt bei Haufe in  
sechster Auflage erschienenen Ratgebers "Lohnpfändung". Mit dem Buch  
aus der Reihe Betriebspraxis steht Arbeitgebern ein Leitfaden zur  
Verfügung, der alle wichtigen Informationen auf 118 Seiten  
zusammenfasst und mit Beispielrechnungen und Tipps aus der Praxis  
bereichert. 
 
   Viele Arbeitgeber, die sich plötzlich mit einem  
Lohnpfändungsverfahren konfrontiert sehen, wissen oft nicht, welche  
Verpflichtungen ihnen auferlegt werden - und welche Risiken damit  
verbunden sind. Indem die Schuldner ihren Anspruch auf Lohn gegenüber 
dem Arbeitgeber zum Teil an die Gläubiger abgeben, wird der  
Arbeitgeber zum Drittschuldner. Damit wird er laut Watzling in die  
Pflicht genommen, Erklärungen abzugeben, pfändbare Beträge zu  
ermitteln und die Überweisungen an den Gläubiger vorzunehmen. Die  
Verantwortung dafür, dass alle Erklärungen, Berechnungen und  
Überweisungen fristgerecht und korrekt sind, trägt er selbst. "Hinzu  
kommt, dass mit der Einführung der Insolvenzordnung dem Arbeitgeber  
ein weiteres Aufgabengebiet übertragen worden ist, das ihm  
zusätzliche Probleme bereitet und zusätzliche Risiken auferlegt",  
erklärt Watzling. 
 
   Das Buch behandelt die einzelnen Schritte des  
Lohnpfändungsverfahrens in jeweils eigenen Kapiteln. Übersichten über 
die speziellen Aufgaben zu Beginn der unterschiedlichen Abschnitte  
sowie Checklisten dienen dem Leser zur Orientierung, Planung und  
Selbstkontrolle. Beispiele und Musterrechnungen veranschaulichen alle 
wichtigen Fälle. Relevante Rechtsvorschriften aus ZPO und BGB finden  
sich ebenso, wie die ab Juli diesen Jahres gültigen  
Lohnpfändungstabellen. Auf einer beiliegenden CD-ROM finden  
Interessierte darüber hinaus zusätzliche Musterformulare und  
Berechnungshilfen. 
 
   Die Kernthemen des Leitfadens sind die Berechnung der Vorpfändung  
und ihre Rangfolge, die Drittschuldnererklärung, die Berechnung des  
pfändbaren Betrags, die unpfändbaren Bezüge , der höhere oder  
geringere Pfändungsschutz und die Sonderfälle wie mehrere Einkommen,  
Lohnrückstände oder Vorauszahlungen. Auf der dem Buch beiliegenden  
CD-ROM befinden sich ein Lohnpfändungsrechner, Berechnungsformulare,  
Muster für die Drittschuldner-Erklärung und ein Muster für eine  
Abmahnung. 
 
"Lohnpfändung - Leitfaden für die betriebliche Praxis"  
Herbert Watzling  
6., vollständig aktualisierte Auflage 2011, 118 Seiten, 34,80 Euro  
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg  
ISBN 978-3-448-09751-1  
Bestell-Nr. 03828-0008 
 
 
 
Pressekontakt: 
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG 
Munzinger Straße 9 
79111 Freiburg 
Public Relations 
Alexandra Rudolf 
Tel. 0761 898-3940 
Fax 0761 898-3900 
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com 
Pressecenter der Haufe Gruppe unter http://www.haufe-lexware.com
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