| | | Geschrieben am 17-06-2011 Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat / Deutschland muss bei KWK nachsteuern
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 Berlin (ots) - Heute berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur
 Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung
 aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von
 Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler
 Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die
 ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen: "Durch
 hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen
 Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung
 der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit
 der Europäischen Union", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
 Reck.
 
 "Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für
 Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten
 KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der
 Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der
 KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch
 deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der
 Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und
 die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu
 erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf
 KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem
 sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden", erklärt
 Reck. Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein
 Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. "Dieser ist ein wichtiger
 Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir
 verhindern, dass bei Netzengpässen KWK-Anlagen von
 Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden", so Reck weiter.
 
 Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im
 Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes,
 Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut,
 und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic
 Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das
 geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25
 Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau
 ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis
 12.000 Megawatt realisiert werden. Die bei den kommunalen
 Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu
 61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke
 2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
 
 Redaktioneller Hinweis:
 
 Die Studie "Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen" finden Sie unter:
 http://ots.de/XulR3
 
 Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
 Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
 wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
 und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
 haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
 Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
 Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
 der Abwasserentsorgung.
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Pressesprecher:
 Carsten Wagner
 Fon:    +49 30 58580-220
 Mobil:  +49 170 8580-220
 Fax:    +49 30 58580-107
 E-Mail: carsten.wagner@vku.de
 
 Stv. Pressesprecher:
 Beatrice Kolp
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 Mobil:  +49 170 8580-225
 Fax:    +49 30 58580-107
 E-Mail: kolp@vku.de
 
 Stv. Pressesprecher:
 Stefan Luig
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