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Vorsicht, Umwelt! Unternehmen tappen in die Haftungsfalle / Weltweit führender Versicherungsmakler Aon warnt Firmen vor Risiken aus einer EU-Umweltrichtlinie

Geschrieben am 09-06-2011

Hamburg (ots) - Einige Gesetze und Richtlinien, die aus Brüssel
kommen, durchlaufen einen langen Prozess, bis sie von allen
EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dann jedoch können sie die
Betroffenen mit voller Härte treffen. Der weltweit führende
Versicherungsmakler Aon warnt jetzt Unternehmen vor einer
EU-Umweltrichtlinie, die erhebliche Sprengkraft besitzt. Danach
haften Unternehmen im Falle eines durch sie verursachten Schadens an
der Umwelt mit empfindlichen Summen für die Wiedergutmachung. Was die
wenigsten Firmen wissen: Die Richtlinie ist bereits in Kraft. Die
Unternehmen sind in der Haftungsfalle.

"Wir stoßen immer wieder auf großes Unverständnis, wenn wir unsere
Kunden über die möglichen Auswirkungen der
EU-Umwelthaftungsrichtlinie informieren", sagt Martina Wunderlich,
Umweltexpertin von Aon in Deutschland. Inzwischen sei die Richtlinie,
von der Öffentlichkeit und den Unternehmen größtenteils unbeachtet,
in Deutschland rechtskräftig eingeführt worden. Dies liege an dem
langen juristischen Verfahren, mit dem jedes EU-Mitglied die neue
Verordnung im eigenen Land umsetzt. Denn die Richtlinie stamme aus
dem Jahr 2004. Bis 2007 sollte sie ursprünglich in allen EU-Ländern
eingeführt werden. Erst langsam zögen die letzten Länder jetzt jedoch
mit der Umsetzung nach. Inhalt der Richtlinie: Verursacht ein
Unternehmen einen Schaden an schützenswerten Arten und Lebensräumen,
haftet es - und zwar ohne Verschulden und ohne Höchstgrenzen. Das
gilt europaweit für alle Niederlassungen und alle Unternehmensarten.
Hiervon betroffen sind besonders Unternehmen, die gleich mehrere
Niederlassungen im europäischen Ausland betreiben, von denen
produktionsbedingt nachhaltige Gefahren für die Umwelt ausgehen
können. "Erst jetzt werden die weitreichenden Konsequenzen deutlich",
so Aon-Expertin Wunderlich. Als Beispiel nennt sie einen Schaden aus
dem Jahr 1996. Damals gab es bei einem Unternehmen ein Feuer in einem
Lagerhaus für Pestizide. Die Schadenhöhe damals: 11.400 Euro. Der
gleiche Schaden heute - unter Berücksichtigung der
Umwelthaftungsrichtlinie: 4,5 Millionen Euro. Wunderlich: "Als
deutsches Unternehmen mit einer Niederlassung im Ausland kann einem
da schon mulmig werden."

Die Aon-Expertin bietet den Firmen daher umfangreiche Umweltchecks
für alle europäischen Niederlassungen an: "Wir schauen uns die
Umgebungen aller Unternehmensniederlassungen an, kommen je nach
Anlagen- und Stoffarten auf den Betriebsgrundstücken zu belastbaren
Kennzahlen, und stufen die Niederlassungen dann nach ihrer
Umweltpriorität ein. Mit unserer Prüfung kommen die Unternehmen
gleichzeitig ihrer Dokumentationspflicht nach, die ihnen durch die
Umweltrichtlinie auferlegt wird." Die wichtigste Frage laute immer:
Was befindet sich in der Nähe der Niederlassung? Gibt es zum Beispiel
einen Nistplatz einer seltenen Vogelart? Laichen dort artengeschützte
Wassertiere? Wachsen seltene Pflanzen? "Und am Ende der umfassenden
Analyse beantworten wir gemeinsam mit unserem weltweiten Aon
Umwelt-Netzwerk noch zwei wichtige Fragen: Hat das Unternehmen das
Risiko versichert, dass diesen seltenen Arten Schaden zugefügt wird?
Und: Was können Unternehmen tun, um die Wahrscheinlichkeit für den
Eintritt eines Schadens so gering wie möglich zu halten."

Aon Corporation ist der führende globale Dienstleister für
Risikomanagement sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und
Berater für Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als
59.000 Mitarbeiter in über 120 Ländern. In Deutschland sind rund
1.670 Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die
Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über die Aon
Corporation gibt es unter http://www.aon.com . Mehr über Aon in
Deutschland erfahren Sie unter http://www.aon.de . Unter
http://www.aon.com/unitedin2010 können Sie sich über die globale
Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United und das
Trikotsponsoring des Vereins durch Aon informieren.

Safe Harbour Statement: http://aon.mediaroom.com/index.php?s=67



Pressekontakt:
Aon Holding Deutschland GmbH
Corporate Communications
Volker Bitzer
Tel.: +49 (0)40 36 05 34 89
E-Mail: Volker.Bitzer@aon.de
www.aon.de/presse


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