| | | Geschrieben am 09-06-2011 Pflanzenschutz: Hürden liegen höher, Harmonisierung lässt auf sich warten / Ab 14.6.2011 gilt die verschärfte EU-Zulassungsverordnung - Landwirten in Europa stehen künftig weniger Mittel zur Verfügung
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 Frankfurt/Main (ots) - Der Dienstag nach Pfingsten markiert für
 Landwirte in ganz Europa eine neue Zeitrechnung. Ab dem 14. Juni 2011
 gilt die EU-Verordnung 1107/2009, die die Zulassung von
 Pflanzenschutzmitteln europaweit neu regelt, unmittelbar in allen
 Mitgliedsstaaten. Das neue Regelwerk legt die Hürden für die
 Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher - die beabsichtigte
 europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des
 Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der
 Industrieverband Agrar e. V. (IVA).
 
 Nach der neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte
 Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden,
 wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen.
 Für das Pflanzenschutzrecht bedeutet die Einführung dieser
 Ausschlusskriterien ("cut offs") eine Abkehr von der bislang
 praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung, die die
 landwirtschaftliche Praxis zum Maßstab nahm. Pflanzenschutzmittel
 unterliegen strenger Regulierung und sind neben Arzneimitteln die am
 intensivsten überwachten Chemikalien. Ob von den betroffenen
 Pflanzenschutzmitteln bei korrekter Anwendung durch sachkundige
 Landwirte überhaupt Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, spielt
 mit der jüngsten Verschärfung der Regulierung keine Rolle mehr. Die
 jahrhundertealte Erkenntnis des Paracelsus, dass die Dosis
 entscheidet, ob ein Stoff ein Gift ist, soll in der Landwirtschaft
 mit einem Mal keine Bedeutung mehr haben.
 
 Noch ist schwer zu sagen, wie viele Präparate den Landwirten
 verloren gehen werden. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass immer
 weniger Lösungen für die Pilzbekämpfung in wichtigen Bereichen wie
 dem Getreideanbau zur Verfügung stehen. Auch wird es für die
 Landwirte schwieriger, Resistenzbildungen vorzubeugen, wenn sie aus
 einer geringeren Bandbreite an Wirkstoffen wählen können. Weiter
 steht zu befürchten, dass für nur in geringem Umfang angebaute
 Kulturpflanzen gar keine Mittel mehr zu Verfügung stehen werden, weil
 die Zulassungskosten solche Produkte unwirtschaftlich machen.
 
 "Der Übergang zum neuen europäischen Pflanzenschutzrecht hätte
 holpriger kaum sein können. Ein neues deutsches Pflanzenschutzgesetz,
 das die notwendigen Anpassungen abbildet, lässt weiter auf sich
 warten; Prüf- und Bewertungsrichtlinien sind international noch nicht
 aufeinander abgestimmt. Sicher ist allenfalls, dass die Gebühren für
 die Zulassungsverfahren steigen werden. Das Gesetzespaket, zu dem
 auch eine umfangreiche europäische Richtlinie gehört, muss jetzt in
 der Praxis beweisen, ob es sein gesetztes Ziel - ein höheres
 Schutzniveau für Mensch und Umwelt - wirklich erreichen kann", sagt
 Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des IVA.
 
 Hoffnungen knüpft der IVA an die erklärten Ziele der
 EU-Verordnung, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa zu
 harmonisieren und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern.
 So begrüßt die Pflanzenschutz-Industrie die Einführung der
 sogenannten "zonalen Zulassung". In Europa werden drei Zonen
 gebildet, innerhalb derer die nationalen Behörden arbeitsteilig
 kooperieren. In der Praxis soll dann ein Mitgliedsstaat federführend
 entscheiden, ob ein neues Pflanzenschutzmittel zugelassen werden
 kann. Im Idealfall erkennen die anderen Mitglieder derselben Zone die
 Zulassung in einem vereinfachten Verfahren an und lassen das
 Pflanzenschutzmittel in ihrem Land ebenfalls zu.
 
 "Die zonale Zulassung ist ein wichtiger Harmonisierungsschritt.
 Wir haben jetzt die einmalige Chance, Bürokratie abzubauen und die
 kostenintensiven Zulassungsverfahren schneller und effizienter zu
 gestalten. So wäre den Landwirten und in letzter Konsequenz den
 Verbrauchern in Europa gedient", so Koch-Achelpöhler.
 
 Hintergrund: Ein Jahrhundert Pflanzenschutzrecht in Deutschland
 und Europa
 
 - Erste gesetzliche Regelungen stellten Schutz der Kulturpflanzen
 und Sicherung der Ernten in den Vordergrund. "Reblausgesetz" (1904)
 schrieb die Bekämpfung des Schädlings vor; 1937 umfassendes "Gesetz
 zum Schutz der Kulturpflanzen".
 - Wandel in den 1960er Jahren, als Schutz des Verbrauchers und der
 Umwelt Eingang in die Gesetzgebung finden: Pflanzenschutzgesetz von
 1968, umfassende Novelle 1986.
 - Grundlegende europäische Harmonisierung und weitere Verschärfung
 der deutschen Regulierung durch EU-Richtlinie 91/414 in den 1990er
 Jahren: Das deutsche Pflanzenschutzgesetz von 1998 führt die
 Indikationszulassung ein, d. h. Pflanzenschutzmittel werden nicht
 generell, sondern nur für spezifische Anwendungen zugelassen. Sie
 sind jetzt ähnlich streng reguliert wie Arzneimittel.
 - EU beschließt Pflanzenschutz-Paket von 2009, im Kern bestehend aus
 einer Verordnung (1107/2009) zur Zulassung und einer
 Rahmenrichtlinie (2009/128) zur nachhaltigen Anwendung von
 Pflanzenschutzmitteln. Wirkstoffe mit bestimmten Eigenschaften
 ("cut offs") fallen weg; weitere europäische Harmonisierung durch
 Zusammenarbeit der nationalen Behörden (zonale Zulassung).
 
 Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
 agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
 51 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
 Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene
 Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
 nachhaltige Landwirtschaft.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
 Martin May
 Tel. +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692
 Fax +49 69 2556-1298
 E-Mail: may.iva@vci.de
 http://www.iva.de
 
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