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Gemüse von deutschen Erzeugerorganisationen sind "EHEC-frei" / EU-Vorschläge zur Entschädigung völlig unzureichend

Geschrieben am 08-06-2011

Bonn/Berlin (ots) -

DRV/BVEO: Seit Beginn der EHEC-Krise haben die deutschen
Erzeugerorganisationen (EO's), die der BVEO (als Mitglied des DRV)
angeschlossen sind, permanent ihre verkaufsfertigen Produkte auf eine
mögliche Kontamination mit dem EHEC-Erreger untersucht. Bis zum Abend
des 7. Juni wurden bei 13 EO's über 1.000 Proben von 144
verschiedenen Gemüsearten untersucht, wobei pro Produkt und Firma
jeweils Ware von mehreren Erzeugern untersucht wurde. Ebenfalls
untersucht wurden Kühlhallen, Mehrwegverpackungen, Einwegkartonagen,
Waschwasser in Sortier- und Packanlagen, Bodenproben, Wasser zur
Bewässerung etc. Diese freiwilligen Proben waren im Ergebnis alle
negativ, d.h. "EHEC-frei", ebenso wie die in Ergänzung gezogenen
"amtlichen" Proben, die die jeweiligen Institutionen untersucht haben
oder auch die von QS untersuchten Proben.

Bei allem Verständnis für prophylaktische Verzehrsempfehlungen des
RKI und des BMELV ist die undifferenzierte Aufrechterhaltung der
pauschalen Warnung für solche Partien und Inverkehrbringer, die
nachweislich als "EHEC-frei" eingestuft werden können, nicht länger
nachvollziehbar. Auch das BMELV und die zuständigen
Bundesoberbehörden konnten bis zur Stunde kein Indiz dafür
präsentieren, dass von untersuchten Gemüseerzeugnissen dieser Art
eine generelle Gesundheitsgefährdung ausgeht. Mehr als Einzelpartien
und die gesamte Logistikkette zu untersuchen, ist nicht machbar. Die
EO's und ihre BVEO leisten seit Beginn der Krise einen großen
konkreten Beitrag zur Eingrenzung der mutmaßlichen
Kontaminationsquellen. Eine differenzierte Verzehrsempfehlung der
zuständigen Stellen würde dazu beitragen, die enormen
wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen.

Die Erfahrungen der BVEO und ihrer Erzeugerorganisationen während
der Krise belegen die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit der
zuständigen Institutionen in Bund und Ländern vorbehaltlos auf den
Prüfstand zu stellen und falls nötig, zu modifizieren.

DRV und BVEO begrüßen die Entscheidung des Agrarrates von gestern,
die betroffenen Gemüseerzeuger zu entschädigen. DRV und BVEO haben im
Vorfeld die Notwendigkeit einer ausreichenden Entschädigungsregelung
vielfach dargelegt und erläutert.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist jedoch sowohl in der Höhe der
vorgesehenen Entschädigung völlig unzureichend als auch in der
vorgeschlagenen Abwicklungsmodalität. DRV und BVEO fordern:

- eine deutliche Anhebung der Entschädigungssumme

- eine Regelung, nach der alle betroffenen Gemüseerzeuger
entschädigt werden, die dies dokumentiert haben

- eine Ermächtigung an die Mitgliedstaaten, entsprechend den
Strukturen in ihrem Hoheitsgebiet die Auszahlungsmodalitäten zu
regeln

- eine einfache, möglichst unbürokratische, bundesweit
einheitliche Abwicklungsregelung

- eine Einbeziehung der entgangenen Vermarktungsgebühren der EO's
in die Schadensregulierung

- eine gerechte Verteilung auf die Mitgliedstaaten, in denen
nachweislich Schäden entstanden sind.

- Das vorgeschlagene Windhundverfahren wird abgelehnt.



Pressekontakt:
Verantwortlich: Karl Schmitz - Tel. 0228 106-342
DRV-Pressestelle
Monika Windbergs
Tel. 030 856214-430
presse@drv.raiffeisen.de


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