| | | Geschrieben am 08-06-2011 Gemüse von deutschen Erzeugerorganisationen sind "EHEC-frei" / 
EU-Vorschläge zur Entschädigung völlig unzureichend
 | 
 
 Bonn/Berlin (ots) -
 
 DRV/BVEO: Seit Beginn der EHEC-Krise haben die deutschen
 Erzeugerorganisationen (EO's), die der BVEO (als Mitglied des DRV)
 angeschlossen sind, permanent ihre verkaufsfertigen Produkte auf eine
 mögliche Kontamination mit dem EHEC-Erreger untersucht. Bis zum Abend
 des 7. Juni wurden bei 13 EO's über 1.000 Proben von 144
 verschiedenen Gemüsearten untersucht, wobei pro Produkt und Firma
 jeweils Ware von mehreren Erzeugern untersucht wurde. Ebenfalls
 untersucht wurden Kühlhallen, Mehrwegverpackungen, Einwegkartonagen,
 Waschwasser in Sortier- und Packanlagen, Bodenproben, Wasser zur
 Bewässerung etc. Diese freiwilligen Proben waren im Ergebnis alle
 negativ, d.h. "EHEC-frei", ebenso wie die in Ergänzung gezogenen
 "amtlichen" Proben, die die jeweiligen Institutionen untersucht haben
 oder auch die von QS untersuchten Proben.
 
 Bei allem Verständnis für prophylaktische Verzehrsempfehlungen des
 RKI und des BMELV ist die undifferenzierte Aufrechterhaltung der
 pauschalen Warnung für solche Partien und Inverkehrbringer, die
 nachweislich als "EHEC-frei" eingestuft werden können, nicht länger
 nachvollziehbar. Auch das BMELV und die zuständigen
 Bundesoberbehörden konnten bis zur Stunde kein Indiz dafür
 präsentieren, dass von untersuchten Gemüseerzeugnissen dieser Art
 eine generelle Gesundheitsgefährdung ausgeht. Mehr als Einzelpartien
 und die gesamte Logistikkette zu untersuchen, ist nicht machbar. Die
 EO's und ihre BVEO leisten seit Beginn der Krise einen großen
 konkreten Beitrag zur Eingrenzung der mutmaßlichen
 Kontaminationsquellen. Eine differenzierte Verzehrsempfehlung der
 zuständigen Stellen würde dazu beitragen, die enormen
 wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen.
 
 Die Erfahrungen der BVEO und ihrer Erzeugerorganisationen während
 der Krise belegen die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit der
 zuständigen Institutionen in Bund und Ländern vorbehaltlos auf den
 Prüfstand zu stellen und falls nötig, zu modifizieren.
 
 DRV und BVEO begrüßen die Entscheidung des Agrarrates von gestern,
 die betroffenen Gemüseerzeuger zu entschädigen. DRV und BVEO haben im
 Vorfeld die Notwendigkeit einer ausreichenden Entschädigungsregelung
 vielfach dargelegt und erläutert.
 
 Der Vorschlag der EU-Kommission ist jedoch sowohl in der Höhe der
 vorgesehenen Entschädigung völlig unzureichend als auch in der
 vorgeschlagenen Abwicklungsmodalität. DRV und BVEO fordern:
 
 - eine deutliche Anhebung der Entschädigungssumme
 
 - eine Regelung, nach der alle betroffenen Gemüseerzeuger
 entschädigt werden, die dies dokumentiert haben
 
 - eine Ermächtigung an die Mitgliedstaaten, entsprechend den
 Strukturen in ihrem Hoheitsgebiet die Auszahlungsmodalitäten zu
 regeln
 
 - eine einfache, möglichst unbürokratische, bundesweit
 einheitliche Abwicklungsregelung
 
 - eine Einbeziehung der entgangenen Vermarktungsgebühren der EO's
 in die Schadensregulierung
 
 - eine gerechte Verteilung auf die Mitgliedstaaten, in denen
 nachweislich Schäden entstanden sind.
 
 - Das vorgeschlagene Windhundverfahren wird abgelehnt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Verantwortlich: Karl Schmitz - Tel. 0228 106-342
 DRV-Pressestelle
 Monika Windbergs
 Tel. 030 856214-430
 presse@drv.raiffeisen.de
 
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