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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vor

Geschrieben am 31-03-2011

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der
Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. "Die
Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der
UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem
nicht wider", erklärte Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der "Eckpunkte der
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems". Zwei Jahre nach
Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene
systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die
Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht
strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder-
oder Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht
vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige
die KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende
Sonderschulen unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes
Sonderschulwesen sogar weiter auszubauen.

"In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme
strukturelle Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie
beispielsweise Recht, Schulorganisation, Aus- und Fortbildung,
Ressourcenverteilung erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung
mittel- und langfristig erfolgreich umzusetzen", erklärte Aichele.
Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig,
spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf
einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen
Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen.

Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten
Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht
behinderten Kindern in Deutschland zu wenig bekannt seien und die
positiven Beispiele aus anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis
genommen würden. "Die Konvention ist nicht weltfremd, sondern
Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen auf und ist - anders als
meist vermutet - gut erprobt", so Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu
fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
konstruktiv wie kritisch zu begleiten.

Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
http://www.presseportal.de/go2/kmk_inklusives_Bildungssystem



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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