Deutsche Schmerzliga: Das Recht auf Schmerztherapie gehört in das geplante Patientenrechtegesetz
Geschrieben am 25-03-2011 |   
 
 Frankfurt (ots) - Das Recht auf Schmerztherapie sollte in das  
Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, dessen Eckpunkte die  
Regierungskoalition noch in diesem Monat vorlegen will, fordert die  
Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga e.V. auf dem Deutschen  
Schmerz- und Palliativtag 2011 in Frankfurt 
 
   Das Patientenrechtegesetz, das derzeit in Berlin vorbereitet wird, 
soll die in den verschiedenen Gesetzestexten geregelten Rechte von  
Patienten bündeln und so für Transparenz sorgen und die Souveränität  
der Patienten stärken. »Das Recht auf Schmerztherapie gehört nach  
unserer festen Überzeugung ebenfalls in diesem Gesetz  
festgeschrieben«, fordert Dr. med. Marianne Koch, die Präsidentin der 
Deutschen Schmerzliga e.V. Zwar werde das Recht auf Schmerztherapie  
von niemandem heutzutage mehr bestritten, so Koch weiter, »doch die  
Versorgungsrealität zeigt, dass Patientinnen und Patienten dieses  
Recht noch immer vielfach vorenthalten wird.« 
 
   TAUSENDE PATIENTEN SUCHEN HILFE. Wie problematisch und dramatisch  
die Situation für viele Patienten noch immer ist, zeigt die  
Anfrage-Statistik der Deutschen Schmerzliga. Beim Team der  
Geschäftsstelle laufen pro Woche zwischen 200 und 300 Anfragen per  
E-Mail ein, im vergangenen Jahr rund 15.000. Hinzu kommen mehr als  
6000 Briefe und mindestens ebenso viele Anrufe. Nicht erfasst werden  
jene Anfragen, die bei den 108 regionalen Selbsthilfegruppen der  
Patientenorganisation auflaufen. Auch das Forum auf der Website der  
Patientenorganisation wird intensiv genutzt. 
 
   Die Menschen suchen nach Informationen über die verschiedenen  
Schmerzformen, ihre Diagnostik und Behandlung und vor allem nach  
qualifizierten Schmerzmedizinern. Doch diese sind nach wie vor  
Mangelware. Trotz intensiver Bemühungen ist die Ausbildung der Ärzte  
im Bereich der Schmerzmedizin noch immer ebenso ungenügend wie die  
ökonomischen Rahmenbedingungen für schmerzmedizinische Einrichtungen. 
Die Konsequenz: »Obwohl die Schmerzforschung in Deutschland im  
internationalen Vergleich führend ist und die Erkenntnisse auch in  
innovative Therapie-Konzepte umgemünzt werden, profitiert nur ein  
Bruchteil der Patienten von diesen Fortschritten, weil die  
Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitswesen nicht stimmen«,  
kritisiert Marianne Koch. 
 
   FATALE FOLGEN VON GESETZEN. Defizite der Medizinerausbildung sind  
indes nur eine Ursache für die Probleme, mit denen Schmerzpatienten  
hierzulande konfrontiert sind. Hinzu kommen immer wieder politische  
Entscheidungen und Gesetze, welche für Schmerzpatienten fatale Folgen 
haben können. 
 
   So sind Apotheker beispielsweise seit Einführung der  
Rabattverträge, die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern  
abschließen können, dazu verpflichtet, Patienten ein  
wirkstoffgleiches Präparat auszuhändigen, mit dessen Hersteller die  
Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Nur 
der Arzt kann diesen Austausch ausschließen, indem er das  
»Aut-idem-Kästchen« (»oder das andere«) auf dem Rezept ankreuzt. 
 
   PROBLEMATISCHER AUSTAUSCH BEI STARKEN SCHMERZMITTELN. Bei einem  
Blutdrucksenker ist dieser kostensparende Austausch unproblematisch - 
nicht aber bei starken Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz 
unterliegen. Trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung sind bei 
diesen Medikamenten Wirkungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher  
Arzneimittelzubereitungen häufig. »Starke Schmerzmittel sind bei  
einer Umstellung eine kritische Substanzklasse«, erklärt Dr. med.  
Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft  
für Schmerztherapie und Vizepräsident der Deutschen Schmerzliga.  
Durch eine Umstellung werde das Therapiegleichgewicht gestört. Die  
Folge: Die Patienten haben vermehrt Schmerzen oder mehr unerwünschte  
Nebenwirkungen. 
 
   Dies hat Rolf Fahnenbruck, Vorstandsmitglied der Deutschen  
Schmerzliga, gleich mehrfach erfahren. Er wurde binnen sechs Monaten  
insgesamt fünf Mal auf ein wirkstoffgleiches Präparat umgestellt -  
unter anderem auch deshalb, weil Firmen, die Rabattverträge mit der  
Krankenkasse von Fahnenbruck abgeschlossen hatten, aufgrund der  
plötzlich einsetzenden Nachfrage nicht liefern konnten. 
 
   »Ich war seit 1990 stabil auf ein Opiat eingestellt«, erzählt  
Fahnenbruck. Doch dies war mit dem Beginn der Umstellungen vorbei.  
Fahnenbruck litt unter Schweißausbrüchen, Juckreiz, Gliederschmerzen  
und Schlafstörungen. Entzugssymptome wechselten sich mit Zeichen der  
Überdosierung ab. Er brauchte zusätzlich kurzwirksame Opiate, um  
Schmerzspitzen abzufangen, »mein Arzt«, sagt er, »kriegte die  
Basiseinstellung einfach nicht mehr hin«. Hinzu kam, dass Fahnenbruck 
auf einen bestimmten Zusatzstoff allergisch ist, so dass auch dies  
bei jeder Umstellung erneut geprüft werden musste. Das bereitet nicht 
nur dem Patienten Probleme, sondern verursacht auch unnötige Kosten. 
 
   PETITION BEIM DEUTSCHEN BUNDESTAG. Da solche Fälle keine  
Seltenheit sind, reichte die Deutsche Schmerzliga zu Beginn des  
Jahres eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen  
Bundestages ein, um eine Gesetzesänderung zu bewirken: Starke  
Schmerzmittel sollen aus der automatischen Austauschpflicht  
herausgenommen werden. Mehr als 72.000 Menschen haben bislang diese  
Petition unterstützt. Daher wurde Dr. Marianne Koch zu einer  
öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss geladen, die am 9.  
Mai stattfindet. 
 
   »Uns geht es bei unseren Bemühungen nicht darum, dass  
ausschließlich die Umstellung von einem teuren Originalpräparat auf  
ein billigeres Generikum, also ein wirkstoffgleiches  
Nachahmer-Produkt, vermieden wird«, betont Dr. Marianne Koch.  
»Vielmehr sprechen wir uns aus rein medizinischen und  
pharmazeutischen Gründen gegen eine medizinisch nicht indizierte  
Umstellung bei gut eingestellten Patienten aus - und zwar unabhängig  
davon, ob diese von einem Originalpräparat auf ein Generikum, von  
einem Generikum auf ein anderes oder von Generikum auf  
Originalpräparat umgestellt werden.« Denn die medizinischen Folgen  
einer solchen Umstellung sind dieselben: Mehr Schmerzen oder mehr  
Nebenwirkungen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Barbara Ritzert 
ProScience Communications GmbH  
Andechser Weg 17  
82343 Pöcking   
Tel.: 08157 9397-0  
Fritzert@proscience-com.de  
Während der Tagung: 
60327 Frankfurt/ Main · Tel: 069 7575-73101
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