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Hartz IV zügig verfassungsrechtlich prüfen und Massenklagen vorbeugen

Geschrieben am 25-02-2011

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Hartz IV-Regelungen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Es gilt jetzt rasch zu prüfen, ob die beschlossene Hartz IV-Reform
verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat der
Bundesregierung unmissverständlich in das Stammbuch geschrieben, dass
die Regelsatzberechnung transparent und bedarfsgerecht
nachvollziehbar sein muss. Dieser höchstrichterlichen Aufforderung
wird der heute verabschiedete Hartz-Kompromiss nicht gerecht. Die von
Hartz IV betroffenen Menschen können nicht erneut mehrere Jahre auf
ein Urteil warten und im Unklaren gelassen werden. Eine baldige
verfassungsrechtliche Klärung liegt im Interesse aller Beteiligten.
Auch um eine erneute Flut von Massenklagen zu verhindern, muss die
Reform nun zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs



Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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