DStGB: Hartz IV Kompromiss positives Signal für Kinder und Kommunen - Zusätzlicher Leistungsumfang deutlich höher als fünf Euro
Geschrieben am 25-02-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die heute 
im Bundestag und Bundestrat beschlossene Einigung zur Hartz IV Reform 
begrüßt. "Es ist gut, dass die Politik den Knoten endlich  
durchgeschlagen und ein eindeutiges Signal zur Entlastung der  
Kommunen gesetzt hat. Die Bereitschaft des Bundes in Schritten bis  
zum Jahre 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig zu  
übernehmen, ist eine wichtige Entlastung für die Kommunen", sagte  
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. 
 
   In diesem Jahr haben die Städte und Gemeinden für die  
Grundsicherung im Alter über 3,9 Mrd. Euro ausgegeben. Die  
Verhinderung von Altersarmut ist keine kommunale, sondern eine  
gesamtstaatliche Aufgabe. Trotz dieser Entlastung bleibt die  
Finanzlage der Kommunen schwierig. 
 
   Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder erhöht deren  
Bildungschancen und ist ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der  
Kinderarmut. Die dafür angesetzten 1,3 Mrd. Euro pro Jahr plus 400  
Millionen Euro für Mittagessen in Horten sollte nicht kleingeredet  
werden. Vielen Kindern wird dadurch effektiv geholfen und die  
Kommunen werden diese Aufgabe unbürokratisch ausführen. 
 
   Die moderate Erhöhung des Regelsatzes sichert den notwendigen  
Abstand zu den Lohnempfängern. Die daran geübte Kritik sollte  
insbesondere bedenken, dass sich die Leistungen an einen Erwerbslosen 
nicht auf den Regelsatz beschränken. Hinzukommen die Kranken- und die 
Pflegeversicherung sowie die Kosten der Unterkunft. Schon nach  
jetziger Rechtslage bedeutet das für einen Alleinstehenden im  
Durchschnitt 907 Euro pro Monat, für eine Familie mit zwei Kindern  
1.866 Euro pro Monat. Im Hinblick auf das Teilhabepaket für Kinder  
wird dieser Familiensatz auf über 1.900 Euro steigen. Hinzu kommt,  
dass nun mehr im Regelsatz die Warmwasserversorgung nicht enthalten  
ist, sondern über die Unterkunftskosten erstattet wird, so dass sich  
schon jetzt rechnerisch eine Leistungserhöhung von 10 bis 11 Euro  
ergibt. Wer hier noch weiter aufsatteln will, muss wissen, dass mit  
jeder Erhöhung noch mehr Leistungsempfänger als Aufstocker ins System 
kommen. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Kontakt: 
 
Franz-Reinhard Habbel 
Sprecher des DStGB 
Tel.:   030/77307-225 
0172-2402723 
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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