EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 25-02-2011 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
104. ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, dem 29. März 2011, um 10.30 Uhr, 
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 
8010 Graz, Schmiedgasse 2. 
 
Tagesordnung: 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und  
Corporate    Governance-Bericht zum 31. Dezember 2010, des  
Konzernabschlusses samt    Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010  
und des vom Aufsichtsrat    erstatteten Berichts für das  
Geschäftsjahr 2010 
 
2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum  
31. Dezember    2010 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  
für das    Geschäftsjahr 2010 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  
Aufsichtsrats für    das Geschäftsjahr 2010 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  
Mitglieder des    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  
Geschäftsjahr    2011 
 
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat 
 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
 
a. zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im gesetzlich 
    höchstzulässigen Ausmaß für die Dauer von dreißig Monaten ab 1. April 2011 
    gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach Maßgabe der 
    Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes; 
 b. für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats für die Veräußerung von eigenen Aktien eine andere Art als 
    über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der 
    allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu beschließen, 
    wenn die Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der Durchführung 
    eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des 
    Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, 
    Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 8. März 
2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der  
Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor  
Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf: 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -  
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die  
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das  
Geschäftsjahr 2010; - Beschlussvorschläge - Lebenslauf des Kandidaten 
für die Wahl in den Aufsichtsrat zu   Tagesordnungspunkt 7 samt  
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG - Bericht des Vorstands zum  
Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 8   gemäß §§ 65 Abs 1b  
iVm 153 Abs 4 AktG. 
 
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine  
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 
 
Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie  
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab  
8. März 2011 außerdem im Internet www.andritz.com zugänglich und  
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG  
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und  
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte  
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt  
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 8. 
März 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8045 Graz,  
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael  
Buchbauer, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902  
425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei  
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung  
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden  
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der 
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft  
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen  
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,  
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur  
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass  
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der  
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in  
Textform spätestens am 18. März 2011 der Gesellschaft entweder per  
Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz, Stattegger Straße  
18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per  
E-Mail michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in  
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,  
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage 
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der  
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.  
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird  
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche  
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung  
Ausgeführte sinngemäß gilt. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft  
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur  
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den  
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der  
Gesellschaft www.andritz.com zugänglich. 
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die  
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung  
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem  
Anteilsbesitz am Ende des 19. März 2011 (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an  
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt 
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 
24. März 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen  
zugehen muss. 
 
Per Post        ANDRITZ AG 
                Investor Relations 
                z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer 
                Stattegger Straße 18 
                8045 Graz 
 
Per Telefax:    +43 (316) 6902 425 
 
Per E-Mail:     michael.buchbauer@andritz.com 
 
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§  
262 Abs. 20 AktG). 
 
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten  
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines  
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens 
am 24. März 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten  
Adressen zu gehen muss. 
 
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom  
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des  
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der  
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben  
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr   
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -  
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei    
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei  
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien  
des Aktionärs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer, anderenfalls eine  
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung  
bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf  
den oben genannten Nachweisstichtag 19. März 2011 beziehen. 
 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer  
Sprache entgegengenommen. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.  
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre  
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.  
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu 
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung  
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 
AktG). 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder  
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch 
mehrere Personen bevollmächtigt werden. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 28. März  
2011, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen  
zugehen: 
 
Per Post        ANDRITZ AG 
                Investor Relations 
                z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer 
                Stattegger Straße 18 
                8045 Graz 
 
Per Telefax:    +43 (316) 6902 425 
 
Per E-Mail:     michael.buchbauer@andritz.com 
                wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem 
                E-Mail anzuschließen ist 
 
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich:     bei  
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der  
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht  
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung  
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die  
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung  
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR  
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 52.000.000 Stückaktien. Jede  
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der  
Einberufung der Hauptversammlung 1.055.263 eigene Aktien. Hieraus  
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und  
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der  
Einberufung der Hauptversammlung 50.944.737. 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der  
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter  
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen  
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)  
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr. 
 
Als besonderer Service besteht für Aktionäre, die an der  
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, 
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und  
ausschließlich an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundenen  
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionäre, die diesen für sie 
kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,  
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG,  
Tel. +43 (316) 6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:  
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen. 
 
Graz, im Februar 2011 
Der Vorstand 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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ots Originaltext: Andritz AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Dr. Michael Buchbauer 
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations 
Tel.: +43 316 6902 2979 
Fax: +43 316 6902 465 
mailto:michael.buchbauer@andritz.com 
 
Branche: Maschinenbau 
ISIN:    AT0000730007 
WKN:     632305 
Index:   WBI, ATX Prime, ATX 
Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
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