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Pro Generika: Spielregeln des Rechtsstaates gelten auch für die AOK

Geschrieben am 20-01-2011

Berlin (ots) - Mit erheblicher Verwunderung reagiert der
Branchenverband Pro Generika auf Äußerungen des Verhandlungsführers
der AOK für Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, in der Berliner
Zeitung von heute. Hermann hatte einzelnen Generikaherstellern
vorgeworfen, durch Klagen gegen die aktuelle Ausschreibung der AOK
"das erfolgreiche Instrument der Rabattverträge wieder kaputt zu
prozessieren."

Hierzu erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer:
"Ehrlich gesagt, kann ich diese Aussage von Herrn Dr. Hermann
überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Durch die Rabattverträge werden
alle Hersteller, die keinen Zuschlag bekommen haben, für die gesamte
Vertragslaufzeit vom Teilmarkt dieser Krankenkasse ausgeschlossen.
Das hat für die Unternehmen gerade bei großen Kassen wie der AOK
erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.

Der Gesetzgeber hat diese Problematik gesehen und daher mit gutem
Grund im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt, dass
Rechtsstreitigkeiten aus den Rabattverträgen nicht mehr vor den
Sozialgerichten, sondern - wie bei allen anderen kartellrechtlichen
Konflikten auch - vor den Zivilgerichten ausgetragen werden. Es ist
nun einmal das Wesen unseres Rechtsstaats, dass unterschiedliche
Rechtsauffassungen im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden müssen.

Die Hersteller nehmen jetzt ihr gutes Recht in Anspruch. Das muss
auch der Verhandlungsführer der AOK akzeptieren, deren Marktmacht
sogar größer ist als die einiger kleinerer EU-Mitgliedsstaaten. Ob es
Herrn Dr. Hermann passt oder nicht: Die Spielregeln des Rechtsstaates
gelten auch und gerade für das größte deutsche Kassensystem."



Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel: 030.81616090, E-Mail:
info@progenerika.de


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