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Einigung über flexible Förderanpassung / Übereinstimmung zwischen Bundesumweltminister und Solarbranche zu weiterem Ausbau der Solarstromtechnologie in Deutschland

Geschrieben am 20-01-2011

Berlin (ots) - Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) haben sich auf eine
Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Diese
ermöglicht den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Dabei
geht es darum, einerseits einen ausreichend großen Binnenmarkt zu
sichern, der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland genügend
Investitionsspielräume bietet. Andererseits darf der Markt in den
nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische
Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für
den Umbau des Energiesystems hin zur einer dezentralen
Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren
Rahmen zu halten. Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz
die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor. "Wir begrüßen das
eindeutige politische Bekenntnis zum Ausbau der Photovoltaik, zum
Fertigungsstandort Deutschland und zu den durch die
Photovoltaik-Technologie inzwischen geschaffenen über 130.000
Arbeitsplätzen", sagte Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar.

Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Photovoltaik ist
es, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit
rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und
zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren. Der
Weg dorthin wird in neun Zielen beschrieben, auf die sich die
Solarbranche jüngst verständigt hat. Dieser "Wegweiser
Solarwirtschaft" basiert auf einer aktuellen Studie der
Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos.

Zwischen Bundesumweltminister Norbert Röttgen und dem BSW-Solar
besteht Übereinstimmung, dass die Solarenergie in Deutschland weiter
ausgebaut und schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit
konventionellen Energien überführt werden soll.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen.
Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber
wesentlich von der neu installierten Photovoltaikleistung abhängig:
Durch gezielte Technologieentwicklung und zunehmende Massenfertigung
bei wachsender weltweiter Nachfrage können sogenannte Skaleneffekte
erzielt, die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für
Photovoltaik-Anlagen weiter reduziert werden. Diese
Preisbildungseffekte werden im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für
die Bestimmung der Förderhöhe durch einen flexiblen
Anpassungsmechanismus berücksichtigt. Dieser sorgt dafür, dass die
Förderung bei stärkerem Photovoltaik-Marktwachstum schneller
reduziert wird, bei einem Marktrückgang langsamer.

Der BSW-Solar stimmt mit dem Bundesumweltminister darin überein,
diesen Steuerungsmechanismus beizubehalten und die Förderhöhen bei
einem zu starken Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes bereits
zur Jahresmitte 2011 erneut anzupassen.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden
Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil
der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen
Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese
vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15
Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die
Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis
Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Sollte sich
der Markt allerdings abkühlen und die Hochrechnung ein Marktwachstum
für das Gesamtjahr 2011 von weniger als 3,5 GWp erwarten lassen,
erfolgt die nächste Anpassung der Fördersätze wie bislang vorgesehen
erst zum Jahresanfang 2012.

"Das Vorziehen der flexiblen Anteile stellt die
Photovoltaik-Branche vor die ambitionierte Aufgabe, in sehr kurzer
Zeit noch weiter Kosten zu reduzieren, damit die Systempreise von
Photovoltaik-Anlagen für Verbraucher attraktiv bleiben. Die
Einführung einer starren Mengenbegrenzung des Marktes konnte mit
dieser Einigung auf eine flexible Förderanpassung vermieden werden.
Denn eine starre Mengenbegrenzung setzt nicht nur wettbewerbliche
Marktmechanismen außer Kraft, sondern wäre auch kontraproduktiv für
die Erreichung des Ziels der weiteren Preisreduktion bei
Photovoltaik-Anlagen", so Cramer. "Die flexible Förderanpassung trägt
nun maßgeblich zur Absicherung unserer Ziele bei, einen Ausbau von 52
bis 70 GW installierter Photovoltaik-Leistung bis 2020 zu erreichen
und dabei die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent/kWh zu
begrenzen."

Die Solarbranche plant, in Deutschland bis 2020 die
Modulproduktion und die vorgelagerten Produktionsschritte von heute
3,2 auf über 8 Gigawatt auszubauen und damit die weltweit
stattfindende Wende zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung mit
einem wesentlichen Anteil an Photovoltaik "Made in Germany" zu
gestalten. Cramer: "Unser Ziel ist es dabei, schnellstmöglich
wettbewerbsfähig mit konventionellen Energien zu werden. Durch große
Erfolge bei der Kostenreduktion werden bereits 2017 erste
Marktsegmente förderunabhängig."

Neben dem wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und zum Aufbau
einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung zahlt sich der
Ausbau der Photovoltaik mit einem Plus von 25 bis 70 Milliarden Euro
auch volkswirtschaftlich unterm Strich für Deutschland aus. Dies
ergaben jüngste Berechnungen der Unternehmensberatungen Roland Berger
und Prognos.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums:
http://www.bmu.de/46935



Pressekontakt:
David Wedepohl
Pressesprecher
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
wedepohl@bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-30


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