| | | Geschrieben am 26-12-2010 Neue OZ: Kommentar zu Verbraucher / Gutscheine / FDP
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 Osnabrück (ots) - Überflüssiges nach dem Fest
 
 Regeln machen das Leben leichter. Mit dem Versuch, Verfallsdaten
 von Gutscheinen zu regulieren, droht allerdings genau das Gegenteil.
 Denn rund um Deutschlands Verlegenheitsgeschenk Nummer eins ist im
 Grunde bereits alles geordnet: Hat der Händler nicht selbst ein
 Verfallsdatum festgelegt, ist der Gutschein drei Jahre gültig. Klarer
 können Regeln nicht sein. Wofür braucht es also neue Gesetze zu nicht
 vorhandenen Problemen?
 
 Einheitliche Verfallsdaten bedeuten lediglich, den Händlern die
 Möglichkeit eines individuellen Abschlusses zu verweigern. Für diese
 Einzelfall-Regelung kann es schließlich gute Gründe geben. Zum
 Beispiel weil bestimmte Artikel nur befristet auf Lager sind. Oder:
 weil es insbesondere für kleine Händler eine große Belastung
 bedeutet, erst Jahre später eingelöste Gutscheine in der Buchhaltung
 zu berücksichtigen. Warum sollte der Gesetzgeber eingreifen, wenn
 sich Händler und Kunde beim Kauf einig sind, den Gutschein auf eine
 kürzere Zeit zu befristen?
 
 Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten scheint eher der Versuch
 zu sein, in der Zeit allgemeiner Gutschein-Hochkonjunktur nach
 Weihnachten bei den Verbrauchern zu punkten. Prädikat: Verfallsdatum
 überschritten.
 
 
 
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 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: 0541/310 207
 
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