Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne
Geschrieben am 09-11-2010 |   
 
    München (ots) - Traditionelles Liedgut wie St. Martins- oder auch  
Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr  
geschützt. Das heißt für Veranstaltungen rund um Laternenzüge oder  
Weihnachtsfeiern, dass in diesen Fällen keine Lizenzen für die  
öffentliche Aufführung der Lieder erworben werden müssen. Das  
Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten,  
Textdichter oder Bearbeiter. 
 
   Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine  
Verwertungsgesellschaft übertragen haben, sind hingegen geschützt und 
dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt werden. Die Anmeldung  
erfolgt über die örtliche GEMA-Bezirksdirektion. "In dieser Frage  
sorgen oft sachlich falsche oder polemische Darstellungen für  
Verunsicherung", erläutert GEMA-Vorstand Georg Oeller, "daher ist es  
wichtig, dass die Veranstalter sich vorab genau informieren, ob die  
aufgeführten Werke urheberrechtlich geschützt sind." 
 
   Enthält das vorhandene Notenmaterial keine Angabe zu Urheberrecht  
oder Alter der Werke, so kann der Veranstalter mit dem Online-Service 
der GEMA unter www.gema.de/musikrecherche/ diese Frage klären.  
Außerdem helfen die Mitarbeiter der GEMA Bezirksdirektionen vor Ort  
gerne  bei der Recherche. 
 
   Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als  
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie 
von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist  
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. 
 
Originaltext:         GEMA 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2 
 
Pressekontakt: 
 
Bettina Müller, Leitung Kommunikation & PR, 
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426 
 
Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon +49 89 48003-428
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