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Wende im Feinstaubstreit

Geschrieben am 27-09-2007

Leipzig/Berlin (ots) - Bundesverwaltungsgericht bestätigt erstmals
höchstrichterlich einklagbares "Recht auf saubere Luft" - Betroffene
Bürger können nun in bis zu 70 Städten wirksame Maßnahmen bis hin zu
Fahrverboten für ungefilterte Dieselstinker kurzfristig einklagen -
Deutsche Umwelthilfe kündigt weitere Musterklagen an, wo Kommunen
nicht unverzüglich handeln

Leipzig/Berlin, 27. September 2007: Von hohen Feinstaubbelastungen
betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares
subjektives "Recht auf saubere Luft". Betroffene können ihre
Stadtverwaltungen seit heute zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität (bis hin zu umfassenden Fahrverboten für Dieselstinker)
zwingen, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung
des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Das entschied
heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz.

Die Bundesrichter stellten außerdem klar, dass als
"verhältnismäßige Maßnahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere
Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark
Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer
Umweltzonen in Betracht kommen.

"Der heutige Spruch des Bundesverwaltungsgerichts ist ein
Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend
vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren können bald
aufatmen", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den
Richterspruch. "Die DUH wird aufbauend auf dieser
Grundsatzentscheidung nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur
Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren. In etwa
70 Städten und Ballungsräumen stehen Verkehrssperrungen für
ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor - und zwar binnen
weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung
leidenden Anwohnern."

Der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter lag eine Klage des
Münchner Bürgers Dieter Janecek zugrunde, der sich mit Unterstützung
der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) seit mehr als zwei Jahren gegen
die massive Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte
in seiner Wohnstraße, der Landshuter Allee, wehrt. Das Gericht
entschied, dass der Kläger von der Stadt München - unabhängig davon,
ob und wann die bayerische Staatsregierung mit lang- und
mittelfristig wirkenden Aktionsplänen eingreift - zu Recht so
genannte planunabhängige Maßnahmen verlangt.

"Dieses Urteil macht tausenden Anwohnern der Münchner
Hauptverkehrsadern und darüber hinaus große Hoffnung", erklärte
Janecek unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses in Leipzig. "Die
Betroffenen können es sich überwiegend nicht leisten, aus den hoch
belasteten Zonen wegzuziehen und haben nun einen von höchsten
Richtern bestätigten Anspruch darauf, dass die Landeshauptstadt
München und der Freistaat kurzfristig ein Lkw-Durchfahrtsverbot
verhängen muss und die Einrichtung einer effektiven und ehrlichen
Umweltzone beschleunigt wird".

DUH-Anwalt Remo Klinger: "Jetzt setzt sich durch, was wir schon
immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft. Und es kann
von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Die Städte müssen nun
unverzüglich gegen die teilweise massiven Grenzwertüberschreitungen
bei Feinstaub vorgehen."

Die Landshuter Allee in München zählt nach den Veröffentlichungen
des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am stärksten belasteten
Straßen. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der am höchsten
belasteten Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw-
und Lkw-Dieselmotoren zurück. Die DUH unterstützte deshalb seit 2005
in insgesamt fünf Großstädten betroffene Bürger bei ihren Klagen
gegen die Feinstaubbelastung. Untersuchungen der
Weltgesundheitsorganisation WHO hatten ergeben, dass in Deutschland
insgesamt 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung
sterben. Im Durchschnitt verlieren die Opfer zehn Jahre ihrer
Lebenszeit.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil:
0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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