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Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn: Notwendige Voraussetzungen für Heroinabgabe nicht gegeben

Geschrieben am 21-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesrates zum Antrag der Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und
Saarland zum Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte
Substitutionsbehandlung erklären die Vorsitzende und Sprecherin der
Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB, die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:

Sowohl Vertreter der Ärzteschaft als auch die Spitzenverbände der
Krankenkassen haben in Stellungnahmen gegenüber dem Deutschen
Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass weder die Vorteile einer
diamorphingestützten Behandlung gegenüber der Methadonsubstitution
sehr ausgeprägt sind, noch die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Kriterien für den Einschluss von Patienten in eine
diamorphingestützte Behandlung ausreichend eindeutig und eng genug
beschrieben sind. Damit bestünde die erhebliche Gefahr einer
unsachgemäßen und unabsehbaren Ausweitung der Behandlung mit Heroin,
da der Gesetzentwurf mit einer Arzneimittelzulassung und damit mit
einem generellen Rechtsanspruch auf diese Behandlungsform einhergehen
würde.

Vor diesem Hintergrund nimmt die CDU/CSU Bundestagsfraktion das
Abstimmungsergebnis des Bundesrates in fachlicher Hinsicht besorgt
zur Kenntnis. Bei den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag
werden die vorgetragenen Bedenken die Entscheidungen wesentlich
beeinflussen. Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keine Eingrenzung
der finanziellen Auswirkungen zu, solange die Gruppe der
Schwerstabhängigen nicht klar abgrenzbar definiert ist. Die weit
gefassten Einschlusskriterien könnten lt. Aussage der
Sachverständigen dazu führen, dass zwischen 6.000 und 80.000
Opiatabhängige Anspruch auf eine Versorgung mir Diamorphin
(syntetisch hergestelltes reines Heroin) zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen hätten. Eine Begrenzung auf 1.500 Patienten, wie vom
BMG angegeben, wäre unter diesen Bedingungen nicht realistisch.
Anders als in der Schweiz kann der Zugang in Deutschland aufgrund des
Rechtsanspruches nicht auf eine begrenzte Anzahl reglementiert
werden.

Einer Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung kann nicht zugestimmt werden, bevor der Nutzen
für die Patienten und die eindeutige Überlegenheit von Heroin
gegenüber Methadon festgestellt und damit die Risiken sowohl für die
Patienten als auch für die Beitragszahler eindeutig bestimmbar sind.
Hierzu sind weitere Studien, z. B. im Rahmen von
Anschlussmodellvorhaben, notwendig, die u. a. die Einschlusskriterien
für die Patienten, die Bedeutung der psychosozialen Begleitung als
auch die Ausstiegsorientierung weiter untersuchen müssen.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion sieht in der Drogentherapie ein
wichtiges Instrument der kurativen Behandlung. Drogenabhängige sind
Kranke, denen eine gute medizinische Versorgung zusteht. Wir stellen
uns nicht gegen die Weiterbehandlung von Patienten, die bereits heute
durch das Modellvorhaben mit Diamorphin versorgt werden. Dieses kann
durch ein Anschlussmodellvorhaben sichergestellt werden, denn wir
tragen Verantwortung für das gesamte Gesundheitssystem. Voreilige
Entscheidungen, die das System überfordern, sind nicht verantwortbar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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