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Uhl/ Göbel: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ist abzulehnen

Geschrieben am 21-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der von Rheinland-Pfalz im Bundesrat
eingebrachten Initiative für ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der Obmann im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB:

Der Vorschlag der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist
absurd. Das aktive und passive Wahlrecht kommt in Deutschland nur dem
"Staatsvolk" zu, das heißt den Deutschen im Sinne des Artikel 116
Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende
Gesetzesänderungen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg bereits
im Herbst 1990 aus diesem Grund für verfassungswidrig erklärt.

Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von
Maastricht über die Europäische Union aus gutem Grund Ausnahmen: im
Zuge der europäischen Entwicklung wurde die Unionsbürgerschaft
eingeführt, die Bürgern der EU-Staaten ein Kommunalwahlrecht
einräumt.

Warum dies nun auch für Nicht-EU-Bürger gelten soll, ist nicht
nachvollziehbar. Das aktive und passive Wahlrecht ist an die
Zugehörigkeit zu der betreffenden Gesellschaft gebunden. Nicht an den
- unter Umständen vorübergehenden - Aufenthaltsort. In jedem Verein
kann nur der mitbestimmen, der auch Vereinsmitglied ist und nicht
jeder, der gelegentlich das Vereinslokal besucht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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