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Haufe aktuell: Reform zum Ehrenamt endgültig beschlossen

Geschrieben am 21-09-2007

Freiburg (ots) - Nach langem Vorlauf wurde die umfassende Reform
des Gemeinnützigkeitsrechts heute vom Bundesrat verabschiedet. Damit
kann das Gesetz - wie geplant - rückwirkend zum 1. Januar 2007 in
Kraft treten.

Erstmals gibt es spürbare Steuervergünstigungen für die
Vorstandsarbeit und alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Mit der
neuen Ehrenamtspauschale können Vereine und Verbände steuerfrei bis
zu 500 Euro pro Jahr an engagierte nebenberufliche Vereinsmitglieder
zahlen. Profitieren werden nicht nur die vielen ehrenamtlichen
Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer bis hin zum
Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen Einsatz von
seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält. So hat jeder
Bürger die Möglichkeit, von der Neuregelung zu profitieren.

Darüber hinaus wird der bekannte "Übungsleiterfreibetrag" von
bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Wer sich nebenberuflich zum
Beispiel als Trainer, Betreuer oder Chorleiter engagiert, kann bis
175 Euro im Monat abgabenfrei von der gemeinnützigen Organisation
ausgezahlt bekommen.

Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten die
gemeinnützigen Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung
der so genannten Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro.
Davon betroffen sind zum Beispiel der Verkauf von Speisen und
Getränken bei Vereinsfesten oder Werbeeinnahmen.

Weitere finanzielle Anreize ergeben sich aus einem verbesserten
Spenden- und Stiftungsrecht.

Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: "Das ist das
richtige Signal, dass man bei weit über 600.000 eingetragenen
Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern
jetzt auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen
Steuerfreibetrag für das Ehrenamt und die Anhebung der
Übungsleiterpauschale richtig motiviert."

Prof. Geckle steht Pressevertretern gern für ein Gespräch zur
Verfügung.

Ein Gesamtüberblick zur Gemeinnützigkeitsreform mit
Praxishinweisen kann per E-Mail bei der Pressestelle der Haufe
Mediengruppe angefordert werden.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de


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