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Fischer: Ja zur Bahnprivatisierung - aber es ist noch viel zu tun

Geschrieben am 21-09-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf
über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer (Hamburg) MdB:

Heute wurde das wichtigste verkehrspolitische
Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition auf den parlamentarischen
Weg gebracht.
Die heutige Debatte ist der Auftakt für ein umfangreiches und
gründliches parlamentarisches Verfahren, in dem alle Kritikpunkte am
Gesetzentwurf sorgfältig hinterfragt und aufgearbeitet werden. Ein
besonderes Augenmerk werden wir dabei auf die Stellungnahme des
Bundesrates legen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Sicherung des
Eigentums an der steuerfinanzierten Eisenbahninfrastruktur beim Bund
der entscheidende Prüfungsmaßstab. Die Unionsfraktion kann dem Gesetz
daher nur dann in 2./3. Lesung zustimmen, wenn folgende
unverzichtbare Kernforderungen - ohne Wenn und Aber - erfüllt sind:
1. Die Infrastrukturverantwortung des Staates muss im Gesetzentwurf
gestärkt werden. Der Bund muss für die vom Gesetzgeber beschlossenen
vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen ein Durchsetzungsrecht erhalten,
um Konflikte zwischen der Infrastrukturverantwortung des Staates
sowie den betriebswirtschaftlichen Interessen der DB AG einerseits
und ihrer Wettbewerber andererseits zu verhindern.

2. Vor Verabschiedung des Gesetzes muss eine unterschriftsreife
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen
Bundestag vorliegen. Vor der materiellen Privatisierung muss ein
einjähriger Testlauf für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) im Echtbetrieb erfolgen und gegebenenfalls an die Erfahrungen
angepasst werden.

3. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Laufzeit des
Bewirtschaftungszeitraums und der Sicherungsübertragung von 18 Jahren
ist zu lang und muss verkürzt werden.

4. Dem Gesetzgeber dürfen keinerlei Vorgaben gemacht werden, wie
er nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums mit seinem Eigentum
verfährt. Deswegen sind die in Art. 2 § 5 des Gesetzentwurfs
enthaltenen Handlungsalternativen ersatzlos zu streichen.

5. Für mehr Wettbewerb auf der Schiene müssen die Rechte der
Regulierungsbehörde verstärkt werden. Die Bundesnetzagentur muss in
der Lage sein, Trassenentgelte zu verhindern, die einseitig die
Wettbewerber der DB AG belasten. Auch sollte eine Anreizregulierung
eingeführt werden. Wir können uns an den bestehenden
Entgeltvorschriften im Bereich der Telekommunikation und der
Energiewirtschaft orientieren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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