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Der Tagesspiegel: Rauchverbot in Kneipen wird Fall für das Bundesverfassungsgericht

Geschrieben am 17-09-2007

Berlin (ots) - Niedersachsen und Baden-Württemberg werden sich
wohl in Karlsruhe für das Rauchverbot verantworten müssen. "Wir haben
mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel
gegen diese Gesetze einzulegen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des
Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(Dehoga), Ingrid Hartges, dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel am
Montag. "Wir unterstützen eine Verfassungsbeschwerde zweier
betroffener Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg",
erklärte Hartges. Sie rechne damit, dass die Verfassungsbeschwerde in
zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht würde.
Niedersachsen und Baden-Württemberg waren die ersten Bundesländer,
die ein generelles Rauchverbot unter anderem in Gaststätten,
Restaurants und Diskotheken erlassen haben. Dort ist seit Anfang
August das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen
laufen vor allem die Besitzer von kleinen Kneipen Sturm, weil sie
Umsatzverluste haben. "Diese Betriebe fürchten um ihre Existenz",
sagte Hartges. Es gehe bei der Beschwerde nur um die wirtschaftlich
betroffenen Mitglieder. Das seien Besitzer von Einraumkneipen, Diskos
und Einrichtungen, wo Rauchen Konzeptbestandteil sei - zum Beispiel
Zigarrenlounges.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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