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Bodo Ramelow: Föderalismusreform II: LINKE fordert Nationalen Bildungspakt

Geschrieben am 13-09-2007

Berlin (ots) - DIE LINKE bringt heute in die Verhandlungen der
Kommission für die Föderalismusreform II den Vorschlag für einen
Nationalen Bildungspakt ein. Dazu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Bodo Ramelow, Obmann der Linken
in der Föderalismuskommission:

Die Föderalismusreform II darf sich nicht nur der Bewältigung der
finanziellen Altlasten zuwenden. Wer unter Generationengerechtigkeit
vor allem neue Schuldenbremsen im Grundgesetz versteht, setzt die
Zukunft aufs Spiel, statt sie zu gewinnen. Solche verordneten
Sparzwänge führen dazu, dass die Ausgaben für Kinder und Jugendliche,
für Schulbildung, für Universitäten bei der Einführung neuer
Schuldenbremsen im Grundgesetz nicht ungeschoren davon kommen werden.

DIE LINKE wirft stattdessen die Frage auf, was eine Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine verbesserte Finanzierung
öffentlicher Bildung tun kann und muss. Handlungsbedarf gibt es
genug. Der Anteil, den die deutsche Volkswirtschaft für öffentliche
Bildung ausgab, lag 1975 noch bei 5,45 Prozent, 2004 waren es etwas
mehr als 4 Prozent.

Deshalb bringt DIE LINKE den Vorschlag eines Nationalen
Bildungspakt in die Verhandlungen der Föderalismuskommission ein. In
diesem Pakt verständigen sich Bund und Länder auf einen bestimmten
Anteil ihrer Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt mit dem Ziel,
diese Bildungsquote auf 6 Prozent anzuheben. Damit stünden für
Ganztagsschulen, Verbesserung der Ausstattung der Schulen mit
Personal, flächendeckende Kita-Versorgung, Erhöhung der Anzahl der
Studierenden auf 40 Prozent eines Jahrganges, bessere Finanzierung
der Ausbildung und Weiterbildung ein. 43 Milliarden mehr zur
Verfügung - eine Summe, die Länder und Kommunen keinesfalls allein
stemmen können. Wenn es uns gelänge, die Bildungsausgaben an einen
bestimmten Anteil des BIP zu koppeln, würden wir sie zugleich
dauerhaft von den wiederkehrenden Sparzwängen befreien.
Haushaltskonsolidierung würde nicht mehr auf Kosten der Schulen,
Kitas und Universitäten stattfinden.
Verfassungsrechtliche Voraussetzung für den Nationalen Bildungspakt
ist die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz
(Art. 91b) sowie die Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes in Art.
104b. Hier ist das Grundgesetz nicht auf der Höhe der Zeit. Es
schränkt die Kooperation der Gebietskörperschaften bei der Bildung
ein, anstatt sie zu fördern.

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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