| | | Geschrieben am 06-09-2007 Südwest Presse: Kommentar: Pendlerpauschale
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 Ulm (ots) - Die Abschaffung der Pendlerpauschale zu Beginn dieses
 Jahres wackelt deutlich. Der Bundesfinanzhof hatte zwar nur zu
 entscheiden, ob die alten Beträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
 werden müssen. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht. Doch
 die Finanzrichter gaben ihre Meinung deutlich kund: "Nach bisherigem
 Verständnis" müssen die Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der
 Steuer abgesetzt werden können.
 Eigentlich ist es die Aufgabe von Politikern und nicht von Richtern,
 solche grundsätzlichen Entscheidungen zu ändern. Dafür gibt es gute
 Gründe: Die Wahl des Wohnortes ist in der Regel eine persönliche
 Entscheidung. Es kann nicht die Aufgabe aller Steuerzahler sein,
 private Wohnwünsche zu subventionieren. Von den Vorteilen eines
 längeren Arbeitsweges, etwa niedrigeren Mieten oder einer besseren
 Umwelt, gibt der Einzelne nämlich nichts ab. Das Steuerrecht ist
 hoffnungslos überfordert beim Versuch, Gerechtigkeit in jedem
 Einzelfall zu schaffen. Es wird nur noch komplizierter und
 ungerechter.
 Der große Fehler von Finanzminister Peer Steinbrück war, dass er
 einen merkwürdigen Zwitter geschaffen hat. Er und die große Koalition
 trauten sich nicht, die Pauschale ganz abzuschaffen. Wer besonders
 weit fährt, bekommt sie weiter. Dabei ist das aus
 Umweltgesichtspunkten ein großer Sündenfall. Ganz oder gar nicht,
 muss das Prinzip sein. Das sollten die Verfassungsrichter den
 Politikern ins Stammbuch schreiben.
 
 Originaltext:         Südwest Presse
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