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Paritätischer fordert: Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe müssen an steigende Preise angepasst werden

Geschrieben am 31-07-2007

Berlin (ots) - Eine deutliche Erhöhung des Arbeitslosengeldes II
und der Sozialhilfe fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband
anlässlich der angekündigten drastischen Preiserhöhungen für
Lebensmittel. Die jährliche Fortschreibung der Hartz-IV-Regelsätze
müsse sich wieder an den Lebenshaltungskosten orientieren und nicht
an der Entwicklung des Rentenwerts, wie derzeit praktiziert.

Die Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze aufgrund der
Rentenentwicklung bedeute, dass diese durch Riesterfaktor und
Nachhaltigkeitsfaktor bis mindestens 2009 faktisch eingefroren seien,
kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
"Drastisch steigende Preise bei gleichbleibenden Leistungen führen zu
noch mehr Armut und Unterversorgung."

Bereits heute ist nach Berechnungen des Paritätischen der
Regelsatz bei Hartz IV um rund 20 Prozent zu niedrig bemessen, um
Grundbedürfnisse wenigstens auf bescheidenstem Niveau abdecken zu
können.

Nach einer Expertise des Verbandes wird bei gegebener Rechtslage
die Kaufkraft der Hartz-IV-Leistungen zudem drastisch abnehmen. Die
steigenden Lebenshaltungskosten werden danach dafür sorgen, dass die
Regelsätze von derzeit 347 Euro für einen Erwachsenen und 208 Euro
für ein Kind bis 2012 nur noch rund 316 beziehungsweise 190 Euro wert
sein werden.

"Während Politik und Wirtschaft den Aufschwung feiern, werden
Millionen Hilfebedürftiger immer weiter ins Abseits gedrängt", sagte
Schneider. "Die derzeitige Empörung über die Preiserhöhungen wird den
verantwortlichen Politikern hoffentlich endlich die Augen öffnen."

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, eine künftige Anpassung
der Regelsätze an die Lebenshaltungskosten sicherzustellen.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartnerin:
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304


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