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NABU kritisiert Novelle Gentechnikgesetz als unzureichend

Geschrieben am 31-07-2007

Berlin (ots) - Der Naturschutzbund NABU hat den Entwurf des
Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novelle des Gentechnikrechts
und der entsprechenden Verordnungen als unzureichend kritisiert. "Die
Praxis des diesjährigen Genanbaus zeigt gravierende Mängel des
bisherigen Gentechnikgesetzes. Darauf geht Minister Seehofer im
aktuellen Entwurf an keiner Stelle ein", sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke.

Dieses Jahr wurden erstmals in mehreren Bundesländern Klagen gegen
den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 geführt, die
sogar in Naturschutzgebieten angebaut wurde. "Dabei trat eine
erhebliche Rechtsunsicherheit ans Tageslicht, denn die Möglichkeiten,
den Anbau von MON 810 in Schutzgebieten zu unterbinden, sind je nach
Bundesland sehr unterschiedlich", kommentierte Tschimpke. Während in
Sachsen-Anhalt das Klagerecht der Verbände durch das dortige
Oberverwaltungsgericht (OVG) als selbstverständlich angenommen werde,
sei im Rahmen eines Verfahrens vor dem sächsischen OVG den
Naturschutzverbänden ein Klagerecht systematisch aberkannt worden.
"Seltene Tagfalter wie der Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind durch den
MON 810-Mais, der ein Insektizid produziert, in diesem bereits als
FFH-Gebiet gemeldeten Bereich gefährdet."

"Wir brauchen eine tragfähige, bundesweit gültige Lösung", so
Tschimpke. Es könne nicht sein, dass die Zugehörigkeit eines
europäischen Schutzgebietes zu einem Bundesland darüber entscheidet,
ob die zu schützenden Arten in ihm sicher sind oder nicht. Der NABU
fordert daher für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) einen gesetzlich geregelten Abstand zu Natura 2000-Gebieten,
der mit 300 Metern mindestens den Abständen zu ökologisch
bewirtschafteten Flächen entspricht. "Außerdem sollten innerhalb von
Natura 2000-Gebieten die Freisetzung und der Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen aus Vorsorgegründen komplett untersagt sein",
sagte Tschimpke.

Auch im Entwurf zur Guten Fachlichen Praxis des GVO-Anbaus werde
der Naturschutz schlicht vergessen. "Der Anbau beispielsweise von MON
810-Mais sollte den Naturschutzbehörden mindestens drei Monaten im
voraus mitgeteilt werden, so dass die Behörden eine FFH-Prüfung und
die Schutzbedürftigkeit untersuchen können", forderte der
NABU-Präsident.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de. Hier ist auch ein
Hintergrundpapier erhältlich.

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Ab 16 Uhr: Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, mobil
0177-3027718.


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