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DStGB: Lärm an der Quelle bekämpfen statt an Symptomen kurieren - Bürokratie und Kosten für Kommunen vermeiden

Geschrieben am 31-07-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der
erforderlichen Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie durch die
Kommunen ein erneutes Beispiel für den Aufbau unnötiger und
kostenintensiver Bürokratie. Dies kollidiert mit den berechtigten
Zielen der EU sowie von Bund und Ländern nach Deregulierung und nach
Bürokratieabbau.

"Statt den Kommunen vorzugeben, bis zum 18. Juli 2008
kostenintensive Lärmaktionspläne, insbesondere für
Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, wäre es viel besser, den Lärm an
der Quelle zu bekämpfen. In Betracht kommen hier neben besser
gekapselten Motoren z. B. auch leisere Reifen und neuartige
Antriebstechnologien für Straßen- und Schienenverkehrsfahrzeuge,"
erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, heute in
Berlin.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass für besonders laute
und stark befahrene Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als
täglich 16 400 Fahrzeugen sowie in Ballungsräumen Lärmkarten zu
erstellen sind, die die Lärmbelastung im Tages- und Nachtverlauf
darstellen. Auf der Grundlage der Lärmkarten sollen dann von Städten
und Gemeinden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im nächsten
Schritt bis zum Sommer 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden, in
denen konkrete Maßnahmen zur Lärmbekämpfung entwickelt und aufgezeigt
werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass sich
bundesweit allein die Planungskosten für einen wirksamen Lärmschutz
auf ca. 120 Millionen Euro belaufen. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass die Kommunen ohnehin ihre Lärmschwerpunkte, insbesondere an
Hauptverkehrsstraßen, kennen.

Es macht aber keinen Sinn, bei derartig hohen Planungskosten nur
den Lärm durch Karten und Aktionspläne sichtbar zu machen, wenn der
Lärm für die betroffenen Anwohner schon angesichts finanzieller
Umsetzungsmöglichkeiten nicht wirksam bekämpft werden kann. Hier
fehlt den Kommunen das Geld, um mit Milliardenaufwand in eventuell
erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. in Ortsumgehungen oder
in "Flüsterasphalt", zu investieren.

"Eine wirksame Lärmbekämpfung bleibt aber beim Kurieren von
Symptomen stehen und ist reiner Etikettenschwindel, wenn die Kommunen
nur kostenintensive Planungen aufstellen, ohne diese umsetzen zu
können. Hier müssen die Länder bei einer Aufgabenübertragung der
Lärmbekämpfung an die Kommunen nach dem verfassungsrechtlichen
Konnexitätsprinzip diese auch mit den notwendigen Finanzmitteln
ausstatten. Nur so können auch tatsächlich vor Ort wirksame
Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden," betonte Landsberg.

"Was wir für die Zukunft brauchen, ist daher bereits bei der
Erstellung von Richtlinien und Gesetzen eine verbindliche und
durchsetzbare Rechtsfolgenabschätzung, mit der die zwingende
Notwendigkeit einer Regelung begründet wird und überzogene
bürokratische Lasten verhindert werden," erklärte Landsberg.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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