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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Nebeneinkünften von Parlamentariern

Geschrieben am 12-07-2007

Bielefeld (ots) - Nun lässt sich im Internet unter
www.bundestag.de nachlesen, was die Abgeordneten an Nebeneinkünften
haben. Doch was nützt die stundenlange Fleißarbeit vor dem Computer?
Schlauer machen die Angaben kaum. Zwar lässt sich notieren, dass
Friedrich Merz (CDU) acht Nebentätigkeiten der Stufe 3 angibt, für
die er jeweils mindestens 7000 Euro im Jahr erhält. Macht zusammen
mindestens 56000 Euro. Es könnte aber auch deutlich mehr sein...
Dabei ist dem prominentesten Kritiker der nun gültigen Anzeigepflicht
nichts vorzuwerfen - das Gesetz sieht einfach keine genaueren Angaben
vor. Fragt sich, warum der Protest gegen die noch junge Praxis nicht
abreißt. Ein Sturm im Wasserglas etwa? Nicht ganz, denn das im
Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung
gilt natürlich auch für Volksvertreter. Und genau das wird durch die
Veröffentlichungspflicht eingeschränkt.
Hinzu kommt, dass das Thema Einkommen in Deutschland, anders als in
anderen Ländern, ein Tabuthema ist. Zwar ist der Abgeordnete auch in
Sachen Bezahlung kein Ottonormalbürger. Aber die Frage sei erlaubt:
Sprechen Sie offen über Ihr Gehalt?
Bleibt das Unbehagen an einer Regelung, die die Grundrechte der
Volksvertreter bewusst einschränkt, dem Bürger aber offenkundig wenig
nutzt. Was tun?
Möglichkeit 1: Die Nebeneinkünfte müssen konkret benannt werden. Dann
ist nicht nur zu sehen, welcher Parlamentarier wie viel nebenher
verdient, sondern auch, wer versucht, sich Einfluss auf die
Abgeordneten zu sichern und durch welche Summen.
Das wäre Transparenz. Das Risiko: Vor allen Dingen Freiberufler und
Unternehmer könnten auf eine Kandidatur verzichten, die Übermacht der
Beamten im Parlament würde weiter wachsen.
Möglichkeit 2: Nebentätigkeiten und damit Nebeneinkünfte werden
untersagt. Im Gegenzug steigen die Diäten - derzeit 7009 Euro plus
eine steuerfreie Kostenpauschale von 3720 Euro - deutlich, für den
Anfang müssten sie mindestens verdoppelt werden. Die üppige
Altersversorgung wird hingegen reduziert.
Nach zwei Wahlperioden ist Schluss für den einfachen Abgeordneten,
Regierungsmitglieder müssen nach maximal vier Legislaturperioden
ihren Abgeordnetensessel räumen. Das Parlament wird deutlich
verkleinert. Die weitere Anpassung der Diäten ist nicht mehr Sache
der Abgeordneten, sondern einer unabhängigen Kommission.
Die Vorteile: Das Bundestagsmandat bleibt finanziell lukrativ. Die
Karriere als Berufspolitiker wird aber deutlich erschwert - es gibt
ein Leben vor und vor allem nach dem Bundestag - was gerade der
Bodenständigkeit der Politiker dienlich sein dürfte. Die stärkere
Rotation zwingt die Parteien, sich immer wieder neu um Personal zu
bemühen. Schließlich: Der bei jeder Diätenerhöhung aufkommende
Vorwurf der Selbstbedienung ist aus der Welt.
Hinzu kommt der Lernprozess für die Bürger: Wer die besten Köpfe für
sich allein haben will, muss sie auch entsprechend bezahlen - und
zwar selbst.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66306
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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