| | | Geschrieben am 06-07-2007 Dashöfer aktuell: Unternehmenssteuerreform 2008 - Milliardenentlastungen für die Wirtschaft
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 Hamburg (ots) - Die Unternehmensteuerreform 2008 ist nach der
 Entscheidung des Bundesrates am 6.7.2007 beschlossene Sache. Diese
 Reform ist ein sehr kompliziertes Regelwerk das auf viele Belange der
 Unternehmen Einfluss hat. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben,
 haben wir im Folgenden die wichtigsten Inhalte einmal aufgeführt.
 
 - Zinsschranke:
 
 Die Zinsschranke erfasst im Grundsatz weiterhin alle Arten der
 Fremdfinanzierung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und
 Körperschaften. Für Kapitalgesellschaften ist die Zinsschranke nicht
 nur bei Gewinneinkunftsarten, sondern auch bei
 Überschusseinkunftsarten anwendbar, z. B. beschränkt steuerpflichtige
 Kapitalgesellschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 erzielen.
 
 Als Ausgangsgröße für den Zinsabzug soll nicht mehr das EBIT,
 sondern das steuerliche EBITDA verwendet werden.
 
 - Gewerbesteuer:
 
 Bei der Hinzurechnung von Schuldzinsen bleiben Skonti und Boni
 unberücksichtigt. Beim gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg für
 Dividenden soll die notwendige Beteiligungsquote von 10 auf 15
 Prozent erhöht werden.
 
 - Verlustabzug bei Körperschaften
 
 Die Altregelung des § 8 Abs. 4 KStG gilt auch, wenn mehr als die
 Hälfte der Anteile innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren
 übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt, und der Verlust der
 wirtschaftlichen Identität vor dem 1.1.2013 eintritt.
 
 - Funktionsverlagerung
 
 Der Regierungsentwurf wurde unverändert übernommen. Weiterhin
 werden zunächst die Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung
 geregelt (Preisvergleichs-, Kostenaufschlags-,
 Wiederverkaufspreismethode). Dies entspricht der bisherigen
 Verwaltungspraxis.
 
 - Geringwertige Wirtschaftsgüter:
 
 Der Sofortabzug ist bei Anschaffungskosten bis 150 EUR zwingend.
 Bei Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR ist zwingend
 ein auf den Veranlagungszeitraum bezogener Sammelposten
 vorgeschrieben, der pauschal über fünf Jahre abzuschreiben ist.
 
 - Wertpapierleihe:
 
 Das Betriebsausgabenabzugsverbot bei bestimmten
 Wertpapierleihgeschäften soll nicht gelten, wenn der Entleiher keine
 Einnahmen oder Bezüge aus den überlassenen Anteilen erzielt.
 
 Bis zum Inkrafttreten des Großteils der Änderungen am 1.1.2008
 haben die Unternehmen noch Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften
 einzustellen. Für jedes Unternehmen ist individuell zu überprüfen, ob
 die Unternehmensteuerreform tatsächlich zu einer Steuerentlastung
 oder einer zusätzlichen Steuerbelastung führen wird. Verlag Dashöfer
 bietet bundesweit (u.a. in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt)
 Praxisseminare zu der Unternehmenssteuerreform 2008 an. Im Rahmen der
 Seminare werden die Auswirkungen des Gesetzes ausführlich vorstellt,
 erste Zweifelsfragen diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt -
 www.dashoefer.de/unternehmenssteuerreform .
 
 Originaltext:         Verlag Dashöfer GmbH
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67271
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67271.rss2
 
 Pressekontakt:
 Verlag Dashöfer GmbH
 Steuer und Finanzen
 Sonja Filipovic
 Magdalenenstr. 2, 20148 Hamburg
 Tel.: 040-413321-73
 Fax:  040-413321-10
 E-Mail: filipovic@dashoefer.de
 
 www.dashoefer.de/unternehmenssteuerreform
 
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