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Dashöfer aktuell: Unternehmenssteuerreform 2008 - Milliardenentlastungen für die Wirtschaft

Geschrieben am 06-07-2007

Hamburg (ots) - Die Unternehmensteuerreform 2008 ist nach der
Entscheidung des Bundesrates am 6.7.2007 beschlossene Sache. Diese
Reform ist ein sehr kompliziertes Regelwerk das auf viele Belange der
Unternehmen Einfluss hat. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben,
haben wir im Folgenden die wichtigsten Inhalte einmal aufgeführt.

- Zinsschranke:

Die Zinsschranke erfasst im Grundsatz weiterhin alle Arten der
Fremdfinanzierung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und
Körperschaften. Für Kapitalgesellschaften ist die Zinsschranke nicht
nur bei Gewinneinkunftsarten, sondern auch bei
Überschusseinkunftsarten anwendbar, z. B. beschränkt steuerpflichtige
Kapitalgesellschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
erzielen.

Als Ausgangsgröße für den Zinsabzug soll nicht mehr das EBIT,
sondern das steuerliche EBITDA verwendet werden.

- Gewerbesteuer:

Bei der Hinzurechnung von Schuldzinsen bleiben Skonti und Boni
unberücksichtigt. Beim gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg für
Dividenden soll die notwendige Beteiligungsquote von 10 auf 15
Prozent erhöht werden.

- Verlustabzug bei Körperschaften

Die Altregelung des § 8 Abs. 4 KStG gilt auch, wenn mehr als die
Hälfte der Anteile innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren
übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt, und der Verlust der
wirtschaftlichen Identität vor dem 1.1.2013 eintritt.

- Funktionsverlagerung

Der Regierungsentwurf wurde unverändert übernommen. Weiterhin
werden zunächst die Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung
geregelt (Preisvergleichs-, Kostenaufschlags-,
Wiederverkaufspreismethode). Dies entspricht der bisherigen
Verwaltungspraxis.

- Geringwertige Wirtschaftsgüter:

Der Sofortabzug ist bei Anschaffungskosten bis 150 EUR zwingend.
Bei Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR ist zwingend
ein auf den Veranlagungszeitraum bezogener Sammelposten
vorgeschrieben, der pauschal über fünf Jahre abzuschreiben ist.

- Wertpapierleihe:

Das Betriebsausgabenabzugsverbot bei bestimmten
Wertpapierleihgeschäften soll nicht gelten, wenn der Entleiher keine
Einnahmen oder Bezüge aus den überlassenen Anteilen erzielt.

Bis zum Inkrafttreten des Großteils der Änderungen am 1.1.2008
haben die Unternehmen noch Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften
einzustellen. Für jedes Unternehmen ist individuell zu überprüfen, ob
die Unternehmensteuerreform tatsächlich zu einer Steuerentlastung
oder einer zusätzlichen Steuerbelastung führen wird. Verlag Dashöfer
bietet bundesweit (u.a. in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt)
Praxisseminare zu der Unternehmenssteuerreform 2008 an. Im Rahmen der
Seminare werden die Auswirkungen des Gesetzes ausführlich vorstellt,
erste Zweifelsfragen diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt -
www.dashoefer.de/unternehmenssteuerreform .

Originaltext: Verlag Dashöfer GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=67271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_67271.rss2

Pressekontakt:
Verlag Dashöfer GmbH
Steuer und Finanzen
Sonja Filipovic
Magdalenenstr. 2, 20148 Hamburg
Tel.: 040-413321-73
Fax: 040-413321-10
E-Mail: filipovic@dashoefer.de

www.dashoefer.de/unternehmenssteuerreform


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