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Gehb/Wanderwitz: Versicherungsvertragsrecht sinnvoll reformiert

Geschrieben am 05-07-2007

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB
erklären anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur
Reform des Versicherungsvertragsrechts(VVG) im Deutschen Bundestag:

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts ist neben der
Urheberrechtsnovelle der zweite große Gesetzentwurf aus dem Bereich
der Rechtspolitik, der heute im Deutschen Bundestag abgeschlossen
werden konnte.

Zwei wichtige rechtspolitische Gesetzgebungsverfahren der
Koalition wurden damit abgearbeitet. Mit dem
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegt ein ausgewogenes Gesetzeswerk
vor, das die Interessen aller Beteiligten in Einklang bringt und
sowohl den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie
auch des Europarechts gerecht wird.

Die Union konnte dabei im Gesetzgebungsverfahren in zahlreichen
wichtigen Punkten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen
Regierungsentwurf aus dem Hause der Bundesjustizministerin Zypries
durchsetzen.

Das VVG wird nun am 1. Januar 2008 in Kraft treten und bietet so
allen Betroffenen ausreichend Zeit zur Vorbereitung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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